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38-Jähriger nach Sturz auf Karnevalswagen verstorben

3-jähriges Kind nach Sturz aus Fenster nicht lebensbedrohlich verletzt

Hönningen /Linz | 12. Februar 2024 | (ww). In Ergänzung der Meldung zu den beiden Zwischenfällen im Zusammenhang mit Karnevalsveranstaltungen müssen wir leider mitteilen, dass der im Bereich Hönningen (Kreis Ahrweiler) verunglückte 38-jährige Mann zwischenzeitlich in einem Koblenzer Krankenhaus aufgrund seiner schweren Verletzungen verstorben ist.

Die Unfallaufnahme vor Ort ist mittlerweile abgeschlossen und die Sperrung der B 257 wurde aufgehoben.

Die Verletzungen bei dem in Linz verunglückten 3-jährigen Kind haben sich nach derzeitigem Stand glücklicherweise als nicht lebensbedrohlich erwiesen. Dennoch verbleibt das Kind zur weiteren Beobachtungen im Krankenhaus.

Aus Rücksicht vor den Angehörigen werden keine weiteren Angaben zu den Vorfällen gemacht.

Nach dem Unfall vom Samstag in St. Goarshausen kam es damit am Wochenende im Norden von Rheinland-Pfalz zu zwei tödlichen Unfällen im Zusammenhang mit Karnevalsumzügen. Die beiden tödlichen Unfälle, als auch der Unfall im Hunsrück, bei dem sechs Personen in einem umstürzenden Anhänger verletzt wurden, ereigneten sich nicht während der Karnevalszüge, für die strenge und viel diskutierte Auflagen gelten. Zu dem Unfall in St. Goarshausen kam es auf der Heimfahrt nach dem Zug, die Unfälle in Hönningen und Nannhausen passierten in der Zufahrt zur jeweiligen Veranstaltung. Grundsätzlich ist es  nicht gestattet Personen während der Hin- und Rückfahrt zu den Veranstaltungen auf den Brauchtums-Fahrzeugen zu befördern. Dass diese Regelung sinnig ist dürfte nun auf tragische Weise ins Bewusstsein aller Handelnden gerückt worden sein.