Kröv/ Trier | 26. Juni 2025 | (ww). Zur Erforschung der Ursache des Einsturzes eines Hotelgebäudes in Kröv am 6. August 2024, bei dem eine 64-Jährige, die Gast in dem Hotel war, und der 59-Jährige Betreiber getötet wurden und acht weitere Personen unterschiedlich schwere Verletzungen erlitten hatten, hatte die Staatsanwaltschaft Trier ein Gutachten bei einem Sachverständigen für Baustatik in Auftrag gegeben. Inzwischen hat der Sachverständige sein schriftliches Gutachten vorgelegt.
Das zusammengefasste Ergebnis: Nachdem Risse im Giebel aufgetaucht waren, hatte der Betreiber einen Statiker eingeschaltet. Der habe Bauarbeiten eingeleitet, durch die das Gebäude in einen labilen Zustand geraten sei, der letztlich zum Einsturz geführt habe. Nach der vorläufigen Einschätzung des Sachverständigen wäre der Einsturz durch fachgerechte statische Maßnahmen zu verhindern gewesen, ein Fachkundiger hätte im Zuge der Bauarbeiten erkennen müssen, dass ein labiler Zustand des Gebäudes vorliege. Die angeordneten Abstützmaßnahmen seien unzureichend gewesen. Auch sei infolge der fehlerhaften Einschätzung versäumt worden, den Hotelbetrieb einzustellen.
Das Gutachten kommt zu dem vorläufigen Ergebnis, dass Ursache für den Einsturz ein Materialversagen innerhalb einer durch die Aufstockung des Hotelgebäudes in den 1980er Jahren überlasteten Altbausubstanz gewesen sei. In den 1980er Jahren war das Gebäude oberhalb des Erdgeschosses neu errichtet und um zwei Geschosse aufgestockt worden. Dem Gutachten zufolge sollen bei der Ausführung des Bauvorhabens vom damaligen Statiker und Architekten verschiedene Vorgaben des Prüfstatikers der Baugenehmigungsbehörde nicht beachtet und umgesetzt worden sein. Dies habe zur Folge gehabt, dass die Last aus der neuen Konstruktion für die erhaltene alte Bausubstanz zu hoch gewesen sei und letztlich zu einer Überlastung der Struktur geführt habe. Nach Einschätzung des Sachverständigen sei davon a, szugehen, dass die Konstruktion jahrzehntelang funktioniert habe, bis an einer Stelle des Gebäudes tragende Holzbauteile aufgrund von Holzfäule nachgegeben und zu erhöhten Spannungen im Mauerwerk geführt hätten, infolge derer es auch zur oben erwähnten, erkennbaren Rissbildung in der Giebelwand des Gebäudes gekommen sei.
Die Staatsanwaltschaft Trier hat vor diesem Hintergrund ein Ermittlungsverfahren gegen den beauftragten Statiker wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Körperverletzung und der fahrlässigen Baugefährdung eingeleitet.
Soweit bereits eine fehlerhafte Bauweise bei der Aufstockung des Gebäudes in den 1980er Jahren für den Einsturz ursächlich gewesen sein soll, ist der hierfür verantwortliche Architekt bereits verstorben, so dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren nicht mehr eingeleitet werden kann.
Dem Beschuldigten ist nunmehr rechtliches Gehör gewährt worden. Eine Einlassung liegt noch nicht vor.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft noch nicht bedeutet, dass sich der Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens tatsächlich strafbar gemacht hat. Die Staatsanwaltschaft ist vielmehr nach der Strafprozessordnung verpflichtet zu ermitteln, wenn der Verdacht eines strafbares Verhalten besteht. Dieser ist bereits gegeben, wenn konkrete Anzeichen vorliegen, die es als möglich erscheinen lassen, dass eine Straftat begangen worden ist. Bis zu einer etwaigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.