Home Blaulicht Sinzig: Täter war wohl schon bei Eintreffen der Polizei verschwunden

Sinzig: Täter war wohl schon bei Eintreffen der Polizei verschwunden

Sinzig | 12. Mai 2026 | (ww). Im Zusammenhang mit dem Großeinsatz rund um die vermutete Geiselnahme in der Sinziger Volksbank teilen Staatsanwaltschaft und Kriminaldirektion Koblenz nun den aktuellen Stand der Ermittlungen mit. Danach ist davon auszugehen, dass sich ein Täter im Gebäude eines Bankmitarbeiters und eines Mitarbeiters der Geldtransportfirma unter Vorhalt einer Schusswaffe bemächtigt und die beiden im Tresorraum eingesperrt hat. Ob es möglicherweise noch weitere Tatbeteiligte gab, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Inzwischen kann davon ausgegangen werden, dass der oder die Täter sich schon vor Eintreffen der Polizei mit dem an sich genommenen Bargeld entfernt hatten. Eine Flucht nach Umstellen der Bank durch Einsatzkräfte ist auszuschließen. Die Beschreibung zumindest eines Täters beschränkt sich nach wie vor auf die Körpergröße (180 cm) und eine zur Tatausführung getragene, netzähnliche, weiße Kopfbedeckung, ähnlich eines Imkerhutes. Nachdem ein Täter ein Behältnis mit Bargeld an sich genommen hat, wurden die beiden Personen in den (Tresor)Raum eingeschlossen. Zur Tatbeute werden derzeit auch aus ermittlungstaktischen Gründen keine Angaben gemacht. Die zunächst erlangten Erkenntnisse und Zeugenaussagen beim Eintreffen der Polizeikräfte ließen befürchten, dass sich neben den beiden eingesperrten Personen auch der oder die Täter noch in der Bank befinden könnten, so dass entsprechend umfassende polizeitaktische Einsatzmaßnahmen in großangelegtem Umfang getroffen wurden, um die Lage zu klären und Schlimmeres zu verhindern. Die polizeilichen Einsatzmaßnahmen fußen immer auf den zum jeweiligen Zeitpunkt vorhanden Informationen und einer entsprechenden Lagebeurteilung. Bis zum letztendlichen Eindringen der Polizei in die Bank konnte nicht ausgeschlossen, dass sich Täter noch in der Bank befinden. Eine Kontaktaufnahme zu einem Täter hat zu keinem Zeitpunkt stattgefunden. Aufgrund des derzeitig bekannten Sachverhalts wird das Ermittlungserfahren wegen schwerer räuberischer Erpressung gem. §§ 253, 255, 250 Abs. 2 StGB sowie wegen Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB geführt. Die deliktische Einordnung ist nur vorläufig, da noch wesentliche Ermittlungserkenntnisse wie bspw. Zeugenaussagen ausstehen. Personen, die Beobachtungen im Zusammenhang mit den Geschehnissen vom 8. Mai oder in den Tagen davor gemacht haben, werden gebeten, sich mit der Polizei in Koblenz unter 0261/92156-390 in Verbindung zu setzen. Quelle: Polizeipräsidium Koblenz, übermittelt durch news aktuell