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Neuer Stromzähler verpflichtend? Achtung vor dem Brief der „Deutschen Messwesen“

Aktuelle Smart-Meter-Angebote erwecken "amtlichen" Anschein, sind für die meisten überflüssig, intransparent und überteuert

Region | 12. Oktober 2026 | Willi Willig. Derzeit flattern flächendeckend Schreiben der Firma „Deutsche Messwesen“ ins Haus. Diese erwecken bei vielen Menschen in der Region den Anschein handeln zu müssen – und zwar durch die sehr kurze Gültigkeitsdauer für ein angebliches Angebot auch noch sehr schnell. Auch in Fachbach, in der Redaktion von 56aktuell, lag ein solcher Brief – mittlerweile sogar schon der zweite mit einer „Erinnerung“ – im Briefkasten. Auf mich hat das einen eher unseriösen Eindruck gemacht. Deshalb habe ich mich entschlossen beim regionalen Energieversorger evm in Koblenz nachzufragen, was es damit auf sich habe. Am gleichen Tag landete aber schon parallel eine Warnung der evm zu genau diesem Thema im E-Mail-Eingang und auch die Stadtwerke Neuwied informierten über die zweifelhafte Vorgehensweise der „Deutsche Messwesen“. Beide wiesen auf die versteckten Kosten in dem angeblichen Angebot hin und stellten klar: „Sie müssen gar nichts tun. Nur die wenigsten Anschlüsse brauchen bisher das Smart-Meter. Und wer es  wirklich braucht, bekommt es von seinem Energieversorger – und das OHNE versteckte Kosten!“

Auch Verbraucherzentralen und die Zeitschrift Finanztip weisen auf das Fake-Angebot hin und erklären wer überhaupt ein Smartmeter braucht. Wer z. B. eine Wärmepumpe, Wallbox oder größere Solaranlage installiert, bei dem wird ein intelligenter Stromzähler (Smart Meter) verpflichtend. Darum muss man sich aber nicht selbst kümmern. Die Einbaupflicht gilt für den “grundzuständigen Messstellenbetreiber”, in den allermeisten Fällen ist das der Netzbetreiber vor Ort. In diesen Fällen ist der Pflichteinbau aber auch sowieso kostenlos und nicht an eine Frist gebunden. Die aktuellen Briefe kommen in unserer Region von der Firma „Deutsche Messwesen“, laut Finanztip eine Tochter des Solaranbieters Enpal, so „Finanztip“. Das ist ein sogenannter „wettbewerblicher Messstellenbetreiber“. Das sind freie Anbieter, deren Kosten für Zähler-Einbau und -Betrieb nicht gesetzlich reguliert sind – anders als bei grundzuständigen Energieversorgern vor Ort. Das Problem: In den Briefen wird vollmundig damit geworben, die Leistung kostenlos anzubieten, mit etwa drei Wochen lassen die Anbieter nicht viel Zeit, das Angebot zu prüfen. Außerdem legen die Schreiben, die einen offiziellen Anschein erwecken, nahe, dass eine Förderung möglich sei.

Marcello Peerenboom, Sprecher der evm-Gruppe im 56aktuell Video-Interview:

Auch Stadtwerke Neuwied warnen

Mehr als 100 Euro Ersparnis pro Jahr durch den Einbau von Smart Metern – so lautet das Versprechen der Firma „Deutsche Messwesen“, das gerade fächendeckend in den Briefkästen landet. Auch die Stadtwerke Neuwied warnen in ihrer Pressemitteilung vor unnötigen oder überhöhten Gebühren. „Ein Smart Meter kann Daten digital messen und übertragen. Der Einbau alleine führt aber nicht zu geringeren Netzentgelten. Für die meisten bedeutet das Angebot daher unnötige Kosten“, erklärt Pressesprecher Gerd Neuwirth. 

Zur Einordnung: Der Einbau intelligenter Messsysteme ist gesetzlich geregelt und wird in Zukunft schrittweise ausgeweitet. „Haushalte werden dann aber rechtzeitig und schriftlich vom grundzuständigen Messstellenbetreiber informiert. Das sind wir als Netzbetreiber“, so der SWN-Sprecher. In diesem Fall gelten allerdings für die SWN Preisobergrenzen, die ebenfalls gesetzlich geregelt sind. „Bei uns liegen die Gebühren deutlich darunter. Die meisten liegen unter 6.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch, da sind´s bei uns 29,99 Euro.“ Der Vergleich zu dem freien Anbieter ist dann deutlich: Dort werden 99 Euro pro Jahr aufgerufen. Vertragsbindung 24 Monate. Für nichts: „Wer also noch keinen Smart Meter benötigt, sollte abwarten und spart die komplette Gebühr.“ Neuwirth rät, Verträge keinesfalls unter Zeitdruck abzuschließen: „Wir beraten gerne zu dem Thema, was die tatsächlichen Kosten, Gebühren, Vor- oder Nachteile solcher Angebote angeht. Bei einem bereits abgeschlossenen Vertrag sollte man die Fristen prüfen. In der Regel kann man innerhalb von 14 Tagen widersprechen und viel Geld sparen.“

Das Erinnerungsschreiben der "Deutsche Messwesen". Besonders dreist: "Bislang liegt uns keine Rückmeldung von Ihnen vor." Durch diesen "offiziellen Charakter" lassen sich viele Empfänger verunsichern.