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Arzbach: Eilantrag gegen Ausbaubeiträge „Am Rotlöffel“ abgelehnt

Arzbach. Vergangene Woche ist der Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 06.10.2021 mit dem Aktenzeichen 4 L 830/21.KO in einem von einem beitragspflichtigen Anlieger in der Straße „Am Rotlöffel“ mit anwaltlicher Vertretung eingeleiteten Eilverfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung) gegen den an ihn gerichteten Ausbaubeitragsvorausleistungsbescheid ergangen. Das Verwaltungsgericht hat nach Prüfung der Sach- und Rechtslage den Antrag des beitragspflichtigen Anliegers als unbegründet abgelehnt, da sich nach Einschätzung des Gerichts der Vorausleistungsbescheid aller Voraussicht nach in einem Hauptsacheverfahren (Widerspruchs- oder Klageverfahren) als rechtmäßig erweisen wird. Entsprechend dem gerichtlichen Prüfungsmaßstab bestehen nach Auffassung des Gerichts keine Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des Vorausleistungsbescheides über einmalige Ausbaubeiträge. Das Gericht hält die bisher mit Vorausleistungen abgerechnete Maßnahme sowohl für beitragsfähig als auch das Grundstück für beitragspflichtig. Insbesondere hat das Gericht mit Blick auf eine bestehende gesetzliche Übergangsregelung auch keine Bedenken gegen die Abrechnung auf der Grundlage der Erhebung einmaliger Ausbaubeiträge geäußert und auch eine beitragsfähige Erneuerungsmaßnahme auch unter dem Gesichtspunkt eines evtl. sogenannten aufgestauten Unterhaltungsaufwands bejaht, weil die übliche Nutzungsdauer der Verkehrsanlage abgelaufen und die Straße insgesamt (bezogen auf ihre Teileinrichtungen) erneuerungsbedürftig ist. Der Beschluss hat mit den darin getroffenen Feststellungen eine Aussagekraft für alle betroffenen Anlieger. Die Rechtsauffassung der Ortsgemeinde Arzbach und der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau wurde demnach im gerichtlichen Eilverfahren bestätigt.

Quelle: PM Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

Der Ausbau der Straße „Am Rotlöffel“ hatte in Arzbach für sehr emotional geführte Diskussionen geführt. Unteranderem war diskutiert worden, ob Erneuerung und Ausbau in einem solchen Umfang unbedingt erfolgen müssten, wo die Maßnahme in der Vergangenheit durch frühere Gemeinderäte zwar immer wieder diskutiert, aber letztlich nie angegangen wurde. In diesem Zusammenhang wurde auch diskutiert, ob dieser jahrzehntelange Investitionsstau zum jetzt sehr schlechten Zustand der Straße geführt habe. Und natürlich wurde auch ein künftiger Wegfall von Ausbaubeiträgen wieder ins Rennen geworfen, obwohl das auf den aktuellen Fall keine Auswirkungen haben konnte. Letztlich bestätigt das Gericht mit der Einschätzung, dass der eingeschlagene Weg mit der Entscheidung des Gemeinderates zu Erneuerung und Ausbau richtig waren. Dass das in Einzelfall pro Anlieger teuer werden kann, wurde nie in Abrede gestellt – allerdings ist das der „Rotlöffel“ bei weitem kein Einzelfall. Die Möglichkeit zur Stundung der Beiträge wurde nach Angaben von Ortsbürgermeister Claus Eschenauer kaum nachgefragt.

(Bild: Ausbau der Gemeindestraße „Am Rotlöffel“)