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Auch am Ende des zweiten Pandemiejahres fehlen einheitliche Regeln

Umgang mit Omikron-Kontaktpersonen nicht einheitlich geregelt – zum Arbeiten könnte die Quarantäne in einzelnen Landkreisen unterbrochen werden – Warum gelten Schülertests in RLP nur in der Schule?

-Nachricht enthält Spuren von Kommentar-

Region | 30. Dezember 2021 | (ww). Dass es im Umgang mit Omikron-Infizierten und deren Kontaktpersonen verschärfte Regeln geben wird, war klar. Dass diese einmal mehr noch nicht einmal landesweit einheitlich geregelt sind, stimmt am Ende des zweiten Pandemiejahres und angesichts der befürchteten Tragweite nachdenklich. Die jeweiligen Gesundheitsämter der Kreisverwaltungen sind da einmal mehr auf sich gestellt – und reagieren unterschiedlich.

Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hat vorgestern in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass es „verschärfte Regeln bei Omikron“ gäbe. Weiter heißt es, dass sich „Personen, die sich mit der Omikron-Variante des Corona-Virus infiziert haben“ und „enge Kontaktpersonen“, in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen. Dies gelte auch für Genesene, vollständig Geimpfte und auch geboosterte Personen.

Positiv Getestete dürfen die Quarantäne erst beenden, wenn sie 48 Stunden symptomfrei und negativ PCR-getestet sind. Das geht allerdings frühestens an Tag 11 nach dem ersten positiven PCR Test. Bei Haushaltsangehörigen von Infizierten gilt die Quarantäne 14 Tage ab dem Tag des durchgeführten PCR-Abstrichs der infizierten Person und bei engen Kontaktpersonen auf 14 Tage ab dem Tag des letzten Kontakts zur infizierten Person. Die Quarantäne darf erst beendet werden, wenn ein frühestens am zwölften Tag der Quarantäne durchgeführte PCR-Test negativ ausfällt. Ein vorzeitiges Quarantäneende ist ausgeschlossen, heißt es in der Mitteilung für den Landkreis Mayen-Koblenz. Bis hierhin scheint das Vorgehen auch in den Nachbarkreisen gleich geregelt zu sein. Stutzig macht die Einschränkung: „Für Schlüsselpersonal kann sogenanntes systemrelevantes Arbeiten über den Arbeitgeber beantragt werden. Privat besteht jedoch weiterhin Quarantänepflicht. „ Das bedeutet im Klartext: nur zur Schicht im systemrelevanten Job wird die Quarantäne unterbrochen, danach gilt sie wieder. Mindestens solange die Zahlen so sind, wie sie sich zur Zeit darstellen, erscheint dies ungewöhnlich.

Dies bestätigen die Anfragen von 56aktuell in den Nachbarkreisen Rhein-Lahn und Neuwied. Das Gesundheitsamt des Rhein-Lahn-Kreises teilt mit: „Im Falle des begründeten Verdachts auf das Vorliegen einer Infektion mit Omikron werden alle engen Kontaktpersonen/Hausstandsangehörige ausnahmslos abgesondert; dies gilt auch für vollständig geimpfte, geboosterte, genesene Personen und Schlüsselpersonal. Es gibt keine Möglichkeit der vorzeitigen Freitestung aus der Absonderung .

Mangels Regelung dieser Fälle durch Landesrecht muss diese/jede Absonderung mittels Verwaltungsakt ausgesprochen werden (abgedeckt durch §4, Absatz 4 (Einzelfallentscheidung) der Absonderungsverordnung). Ziel dieser Vorgehensweise ist die Ausbreitung der Omikron-Variante zu verlangsamen, um Überlastungen des Gesundheitssystems und Personalengpässe insbesondere in Bereichen der kritischen Infrastruktur zu verhindern. Dafür nehmen wir in Kauf, dass aktuell auch geimpftes/geboostertes/genesenes Schlüsselpersonal nicht von der Absonderungspflicht ausgenommen werden kann. Das gleiche Vorgehen im Bezug auf Ausnahmen bzw. Unterbrechung der Quarantäne bestätigt auch Ulf Steffenfauseweh, Pressesprecher der Kreisverwaltung Neuwied auf Anfrage.

Unterschiedlich wird allerdings auch anscheinend die Erhebung der grundsätzlichen dafür nötigen Voraussetzung gehandhabt. Auch die Frage, ob und wie viele positive Tests überhaupt auf die Omikron-Variante überprüft werden, muss unterschiedlich beantwortet werden. Da gibt es lediglich aus dem Rhein-Lahn-Kreis eine definitive Antwort: alle! Und auch die Definition, was eigentlich „Schlüsselpersonal in systemrelevanten Berufen ist“ liefert das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung in Bad Ems über die Pressestelle im Hause gleich mit. „Der Betrieb kritischer Infrastruktur, der für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, das Gesundheitswesen, den Verkehr, Finanzen, Kommunikation, Ver- und Entsorgung, Ministerien, Ämter, Verwaltungen und die Lebensmittelversorgung wichtig ist, muss auch während der Corona-Epidemie gewährleistet sein.“

Anders als während der zurückliegenden (Teil-)Lock-Down-Phase(n) würden demnach auch zum Beispiel Lehrer und Erzieher nicht unter eine mögliche Ausnahme von der Absonderung fallen.

Bleibt zu wünschen, dass das Land Rheinland-Pfalz möglichst bald, einheitliche, nachvollziehbare Regeln erlässt und gesetzlich festschreibt. Warum das – schon wieder – erst in der aller letzten Minute erfolgt, oder sogar schon wieder erst bei stark steigenden Zahlen ist für den Verfasser dieser Zeilen nicht mehr zu erklären.

Dies betrifft übrigens auch einen, zuerst in der Rhein-Zeitung geschilderten Sachverhalt: die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig, weigert sich – trotz bester Erfahrungen aus zum Beispiel dem (CDU geführten) benachbarten Hessen – die durch ihr Ministerium vorgeschriebenen, mehrmals wöchentlich durchgeführten Schülertests dokumentieren zu lassen, um den Kindern so weitere Tests am Nachmittag zum Beispiel für den Sportverein oder Ähnliches zu ersparen. Die unfassbare Begründung dafür, laut Rhein-Zeitung (sinngemäß): Es könne den Lehrern nicht zugemutet werden, den vorgeschriebenen Test zu dokumentieren, da sie bei der Durchführung der Tests im Unterricht nicht jeden Einzelnen beobachten können und so nicht für die Richtigkeit unterschreiben könnten.

Auch hier scheint Klartext erforderlich: laut Frau Dr. Hubig sind die Schülertest sicher genug um in der Pandemie einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb zu gewährleisten – ganz so sicher, ob das dann aber auch für das normale Leben außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereiches reicht, ist man sich aber dann doch nicht!

Wieviel Wellen brauchen wir eigentlich noch, bis Sonderwege, Parteibrille und schon lethargisches Verhalten in Phasen mit geringeren Infektionszahlen endlich auch in Rheinland-Pfalz der Vergangenheit angehören?

Willi Willig