Koblenz / Urmitz | 16. Oktober 2024 | (ww). Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt wegen des Verdachts des Totschlags ein Ermittlungsverfahren gegen einen zuletzt im Kreis Mayen-Koblenz wohnhaften 45-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen.
Er wird beschuldigt, in der Nacht zum vergangenen Sonntag auf einem Garagengelände in Urmitz einem 46 Jahre alten russischen Staatsangehörigen derart schwere Kopfverletzungen zugefügt zu haben, dass dieser kurz darauf verstarb. Auslöser der Tat dürften nach bisherigen Erkenntnissen bereits länger andauernde finanzielle Streitigkeiten zwischen dem Beschuldigten und dem Opfer gewesen sein. Der Beschuldigte wurde am Sonntag vorläufig festgenommen und am Montag der zuständigen Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Diese hat Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags sowie der Fluchtgefahr und Schwerkriminalität erlassen.
Der Beschuldigte macht bislang keine Aussagen und befindet sich in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen dauern an. Insbesondere werden Zeugen zu vernehmen und sichergestellte Asservate auszuwerten sein.
Rechtlicher Hinweis:
Wegen Totschlags macht sich strafbar, wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein. Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht und ein so genannter Haftgrund, wie etwa Fluchtgefahr, vorliegt. Ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits der Tatnachweis erbracht worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten.