Home » Jahresbilanz im Kampf gegen Schwarzarbeit: 27 Jahre Gefängnis und 1,5 Millionen Euro Straf- und Bußgelder

Jahresbilanz im Kampf gegen Schwarzarbeit: 27 Jahre Gefängnis und 1,5 Millionen Euro Straf- und Bußgelder

Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Koblenz legt Jahresbilanz 2023 vor

Koblenz | 9. Februar 2024 | (ww). Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Koblenz zieht eine erfolgreiche Bilanz für das Jahr 2023.

Im vergangenen Jahr haben die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Bezirk des Hauptzollamtes Koblenz an den Standorten Koblenz, Mainz und Trier mehr als 1.400 Arbeitgeber verdachtsunabhängig, hinweisbezogen oder auf Grundlage eigener Risikoeinschätzungen überprüft. Dabei folgt die FKS dem Grundsatz „Qualität vor Quantität“. Beginnend mit den Arbeitnehmerbefragungen vor Ort zu den Arbeitsverhältnissen, schließen sich oftmals langwierige und komplexe Ermittlungen und Geschäftsunterlagenprüfungen an.

Bei ihren Ermittlungen deckten die Zollbeamten Schäden für die Sozialversicherung in einer Gesamthöhe von mehr als 14,5 Millionen Euro auf.

Insgesamt haben die Kräfte des Hauptzollamtes Koblenz, die entschieden gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug vorgehen, mehr als 2.400 Strafverfahren und 1.148 Ordnungswidrigkeitenverfahren abgeschlossen. Die im vergangenen Jahr abgeschlossenen Ermittlungen führten zu Freiheitsstrafen von insgesamt rund 27 Jahren. Es wurden Geldstrafen in Höhe von knapp 1,1 Millionen Euro und Bußgelder von ca. 400.000 Euro verhängt.

„Durch ihre tägliche Arbeit leisten die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Sozialsysteme, zur Sicherung der Einnahmen des Staates und zur Sicherung eines fairen Arbeitsmarktes bei.“, so Thomas Molitor, Pressesprecher des Hauptzollamtes Koblenz.

Auch im vergangenen Jahr gab es bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen, die unter anderem im Baugewerbe, im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie im Speditions-, Transport und Logistikgewerbe durchgeführt wurden. Bei zwei bundesweiten Prüfungen war der Schwerpunkt die Überprüfung des Mindestlohns.

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben viele Facetten

FKS-Ermittlungen erfolgen immer ganzheitlich. Das bedeutet, dass geprüft wird, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden oder ggf. sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen.

Organisierte Formen der Schwarzarbeit

Die Bekämpfung der organisierten Formen der Schwarzarbeit (OFS) und der organisierten Kriminalität (OK) bilden einen Schwerpunkt der Aufgabenwahrnehmung der FKS. Die diesen Ermittlungen zugrundeliegenden Straftaten sind der schweren und der organisierten Wirtschaftskriminalität zuzurechnen Die Täter verursachen hohe Sozialversicherungs- und Steuerschäden und schaden auch seriösen Mitbewerbern durch unlautere Wettbewerbsvorteile. Die FKS der Zollverwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, diese Strukturen zu zerschlagen. Gemeinsam mit der Polizei und der Steuerfahndung wird in gemeinsamen Ermittlungsgruppen und über verdeckte Ermittlungsmaßnahmen gegen die Drahtzieher ermittelt, um die Täter schließlich vor Gericht zu bringen.

Quelle und Foto: Hauptzollamt Koblenz, übermittelt durch news aktuell