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Klage abgewiesen: Rentner muss Rundfunkbeitrag zahlen

Koblenz. Ein Rentner, der seine Rundfunkgebühren (GEZ-Gebühr) nicht zahlen wollte, ist in der vergangenen Woche vom Verwaltungsgericht in Koblenz in die Schranken gewiesen worden. Der Mann hatte geklagt, weil er sich aufgrund seiner geringen Rente nicht im Stande sah die GEZ-Gebühren zu zahlen. Laut Gericht könne der Mann jedoch nur von der Zahlung der Beiträge befreit werden, wenn er Sozialhilfen in Anspruch nimmt – so ist es im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verankert. Zwar hat der Mann ein Anrecht auf Hilfen vom Staat, einen Antrag hierauf wollte er jedoch nicht stellen. Weil er die Sozialhilfe verweigerte, könne er deswegen auch nicht nicht von der Rundfunkgebühr befreit werden, so das Verwaltungsgericht. Ein Härtefall, wie der Rentner ihn beklagte, lag laut Gericht ebenfalls nicht vor. Er könne nicht einerseits auf die Inanspruchnahme von Sozialleistungen freiwillig verzichten, andererseits jedoch eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht mangels finanzieller Mittel verlangen. Sollte der Rentner gegen diese Entscheidung in Berufung gehen wollen, so würde der Fall erneut vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz landen.

Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 19. Oktober 2021

Symbolbild – Pixabay