Home Unkategorisiert Mehrere Hundert Bußgeldverfahren gegen „selbst ernannte Spaziergänger“

Mehrere Hundert Bußgeldverfahren gegen „selbst ernannte Spaziergänger“

Gute Zusammenarbeit von Polizei und Ordnungsamt: Demonstrationsrecht gesichert – Allgemeinverfügung durchgesetzt

Koblenz | 18. Januar 2021 | (ww). Die am Samstag, 15. Januar in Kraft getretene Allgemeinverfügung, die unangemeldete Versammlungen im Koblenzer Stadtgebiet bis zum Ende des Monats verbietet, wurde gemeinsam mit massivem Einsatz von Polizei und Ordnungsamt am Samstag sowie am Montag durchgesetzt.

„Wir danken der Landes- und der Bundespolizei, weil sie eine hohe Zahl von Kräften in Koblenz zusammengezogen hat, um die angemeldeten Versammlungen zu sichern und die unangemeldeten Versammlungen aufzulösen“, sagt Oberbürgermeister David Langner. Das Koblenzer Ordnungsamt war mit Kräften des Vollzugsdienstes, der Verkehrsüberwachung sowie mit der Versammlungsbehörde sowohl am Samstag als auch am Montagabend in der Stadt unterwegs. „Die Versammlungsbehörde muss dabei die jeweiligen Lagen unter dem Gesichtspunkt des Versammlungsrechts analysieren und in Absprache mit der Polizei Entscheidungen treffen, die im Falle von unangemeldeten Versammlungen Konsequenzen für die Teilnehmenden haben werden“, stellt Bürgermeisterin Ulrike Mohrs dar. So werden als Folge der vielen Identitätsfeststellungen am Samstag und Montag Ordnungswidrigkeitenverfahren in hoher dreistelliger Zahl eingeleitet. „Dabei erhalten die Personen zunächst einen Anhörungsbogen und am Ende des Verfahrens kann ein Bußgeld bis zu 500 Euro stehen“, macht Mohrs deutlich.

„Die Polizei hat sowohl am Samstag als auch am Montag das Versammlungsrecht der angemeldeten Demonstrationen gesichert. Die unangemeldeten Versammlungen der Corona-Marschierer wurden beendet und die Identität der Teilnehmenden festgestellt“, bringt es Polizeipräsident Karlheinz Maron auf den Punkt.

Die Spitzen von Polizei und Stadtverwaltung sind sich in der Beurteilung einig, dass die durchgeführten Maßnahmen angemessen und erfolgreich gewesen sind. Sie appellieren eindringlich an die selbst ernannten Spaziergänger, sich an die Allgemeinverfügung zu halten und ihren Protest in Form von angemeldeten Versammlungen durchzuführen. „Wir wollen nicht das Demonstrationsrecht einschränken, sondern wir wollen angesichts der hohen Inzidenzwerte die Gesundheit von allen Menschen schützen,“ sagen Mohrs und Langner abschließend.