Nassau. Im Versorgungsgebiet der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau rückt die Abrechnung der Wasserentgelte und der Abwassergebühren für den Bereich der alten VG Nassau immer näher. Dabei ist zu beachten, dass Bürger, die noch einen alten mechanischen Wasserzähler oder einen Garten- oder Zisternenzähler haben, ihre Wasserstände noch selbst übermitteln müssen. Sofern schon ein elektronischer Wasserzähler eingebaut ist, ist keine Mitteilung des Zählerstandes mehr nötig. Hierfür fährt ein Mitarbeiter der Verbandsgemeinde die Straßen ab und zählt die Geräte elektronisch aus. Bei allen Bürgern, die noch nicht auf einen elektronischen Zähler umgestiegen sind gilt: Sollte der Verbrauchsstand nicht bis zum 07. Januar übermittelt worden sein, wird der Wasserverbrauch auf Basis der Vorjahre geschätzt.
Symbolbild – Pixabay