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    Koblenz | 30. März 2024 | (ww). Ab Montag ist Kiffen in Deutschland legal, freuen sich die Einen. Den Anfang vom Ende sehen die Anderen mit der (Teil-)Legalisierung gekommen. Die Einführung des so genanntn “Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG)” und die damit einhergehende faktische (Teil-)Legalisierung von Cannabis hat die Republik (mal wieder) gespalten. Das Polizeipräsidium Koblenz stellt klar:

    Führen von Kraftfahrzeugen unter Cannabiseinfluss bleibt verboten – genau wie unter Alkohol

    Während das Cannabisgesetz u.a. den Besitz und Konsum von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, bleibt das Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis und anderen berauschenden Mitteln nach wie vor verboten. Die Polizei Rheinland-Pfalz misst der Prävention einen besonderen Stellenwert bei, denn die Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr zählt zu ihren Kernaufgaben. Die folgenlose Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln – also ohne Gefährdung Dritter oder gar Unfälle – wird auch weiterhin als Ordnungswidrigkeit geahndet. Mögliche Folgen können Fahrverbote und Bußgelder bis zu vierstelliger Höhe sein.

    Wer unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln wie etwa Cannabis ein Fahrzeug führt und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder einen Verkehrsunfall verursacht, muss unter Umständen mit einer Bestrafung nach § 315c Strafgesetzbuch rechnen. Hier drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe und der Entzug der Fahrerlaubnis. Ziel verstärkter polizeilicher Kontrollen ist es, das hohe Verkehrssicherheitsniveau im Land weiterhin zu erhalten und zu stärken. Entscheidend hierfür ist, das Bewusstsein der Bürger dahingehend zu schärfen, dass – genau wie im Zusammenhang mit Alkohol auch – eine Beeinflussung durch den Konsum von Cannabis und die Teilnahme am Straßenverkehr unvereinbar sind.

    Quelle: Polizeipräsidium Koblenz, übermittelt durch news aktuell

    Foto: pixabay

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