Rheinland-Pfalz | 21. Juli 2023 | (ms). Sommerzeit ist Reisezeit – doch damit der Urlaubsspaß nicht beim Zoll endet, lohnt es sich, einige wichtige Informationen zu berücksichtigen und auf dem Schirm zu haben. Vor der Reise ist es ratsam, sich auf zoll.de zu informieren, welche Souvenirs bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können, welche Reisefreimengen für Nicht-EU-Länder gelten und welche Waren besser zu Hause gelassen werden sollten.
Grundsätzlich gelten folgende Freimengen:
- Waren im Gesamtwert von bis zu 300 Euro sind abgabenfrei.
- Flug- oder Seereisende können Waren im Gesamtwert von bis zu 430 Euro abgabenfrei einführen.
- Für Reisende unter 15 Jahren gilt ein Freibetrag von insgesamt 175 Euro.
Waren mit besonderen Mengengrenzen (z.B. Tabakwaren oder Alkohol) werden beim Warenwert nicht mit eingerechnet. Beachten Sie jedoch, dass die Freimengen nur für mitgeführte Waren gelten. Bei vor- oder nachgesandten, als Frachtsendung verschickten, im Postverkehr oder von einem Express- oder Kurierdienst beförderten Waren gelten andere Regelungen. Verbotene Waren unbedingt meiden! Dazu gehören Waren, die dem Artenschutz unterliegen, illegale Substanzen, Gegenstände, die unter das deutsche Waffenrecht fallen, gefälschte Markenware, ausländische Kulturgüter sowie bestimmte Lebens- und Arzneimittel. Der Besitz solcher Waren kann nicht nur zu Konfiskation, sondern auch zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Bei Reisen innerhalb der EU gelten grundsätzlich keine Beschränkungen. Allerdings müssen Reisende bestimmte Richtmengen für Genussmittel (z.B. Alkohol, Tabakwaren und Kaffee) beachten, für die EU-weit nationale Verbrauchsteuern erhoben werden. Reisende aus Nicht-EU-Ländern und Sondergebieten (z.B. Kanarische Inseln, französische Übersee-Departements) sollten darauf achten, dass mitgebrachte Waren zu nichtgewerblichen Zwecken bestimmten Mengen- und Wertgrenzen pro Person unterliegen, um abgabenfrei nach Deutschland eingeführt zu werden. Hierzu gehören insbesondere Tabakwaren, Alkohol, alkoholartige Getränke, Arzneimittel und Kraftstoffe, für die es bestimmte Freimengen gibt, die nicht überschritten werden dürfen. Mit diesen hilfreichen Tipps können Reisende ihre Urlaubszeit entspannt genießen und sicher durch den Zoll gelangen. Mehr Informationen und Details finden sich auf der Website von www.zoll.de.
Quelle und Bild: Hauptzollamt Koblenz, übermittelt durch news aktuell