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schuldunfähig

    Koblenz / Bad Hönningen | 11. Januar 2024 | (ww). An einem Samstag Anfang Juli ging ein Mann mitten in Bad Hönningen unvermittelt mit einem Messer auf Passanten los. Ein 30-Jähriger wurde bei der ersten Attacke schwer verletzt, der zweite Angriff richtete sich gegen eine 55-Jährige aus Luxemburg. Für sie kam jede Rettung zu spät. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Koblenz über den Stand der Ermittlungen und das weiter Vorgehen informiert. „Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Ende Dezember 2023 beim Landgericht Koblenz eine Antragsschrift mit dem Ziel der Unterbringung eines 38 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen in einem psychiatrischen Krankenhaus eingereicht“, heißt es in der Pressemitteilung des Staatsanwalts.

    Doch was bedeutet das? Nach Abschluss der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass dem Beschuldigten ein heimtückischer vollendeter Mord, ein versuchter Mord, sowie gefährliche Körperverletzung in einem Prozess nachgewiesen werden könnte. Wohlgemerkt gilt natürlich auch in diesem Fall bis zu einer Verurteilung die Unschuldsvermutung.

    Jetzt kommt aber die Schwierigkeit: Nach dem vorläufigen Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte – der seit Ende September vorläufig in einer geschlossenen Psychatrie untergebracht ist – zur Tatzeit schuldunfähig war.  Deswegen will die Staatsanwaltschaft nun keine Anklage erheben, sondern mit der oben angesprochenen Antragsschrift, die in diesem Fall eine Anklageschrift ersetzt, ein so genanntes Sicherungsverfahren erreichen.

    Die Staatsanwaltschaft beantragt ein solches Sicherungsverfahren, wenn sie in den Ermittlungen zu dem Ergebnis kommt, dass eine Tat wahrscheinlich nachweisbar wäre, der Beschuldigte jedoch zur Tatzeit schuldunfähig gewesen und deshalb die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu erwarten ist.  Das bedeutet im Klartext: aus der vorläufigen Unterbringung in der Psychatrie würde eine dauerhafte. Wichtig ist: bis zur Entscheidung durch das Landgericht gilt aber die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten 38-Jährigen.

    Quelle: PM Staatsanwaltschaft Koblenz

    Foto: Archiv

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