Bad Ems-Nassau | 18. Juli 2023 | (ms). Die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Entzünden und Betreiben von Grillfeuern, Lagerfeuern und sonstigen offenen Feuern im Wald, auf öffentlichen Flächen sowie auf Landwirtschafts- und Gartengrundstücken im Außenbereich untersagt. Auch das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist verboten. Zudem wird darauf hingewiesen, dass brennende Streichhölzer oder Zigaretten und ähnliches nicht achtlos wegzuwerfen sind. Damit reagiert der Kreis auf die zuletzt anhaltende Hitze und die immer öfter vorkommenden Brände von Feldern. Es bestehe die Gefahr von schnell um sich greifenden Flächenbränden, die sowohl Menschenleben als auch die Naturgefährden könnten, so die VG-Verwaltung.
Das Verbot gilt demnach für alle öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Flächen wie Wald- und Feldflächen, Grünanlagen und ausgewiesene Grillplätze. Das Grillen in Gärten oder auf landwirtschaftlichen Grundstücken im Außenbereich sowie auf ausgewiesenen Grillplätzen ist nur mit einem Gasgrill und unter Vorhaltung von geeigneten Löschmitteln erlaubt. Des Weiteren ist auch das Abbrennen von nichtgewerblichem Kleinstfeuerwerk und Kleinfeuerwerk untersagt. Eine Ausnahme kann bei gewerblichem Feuerwerk im Einzelfall zugelassen werden. Die Allgemeinverfügung gilt für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau und tritt am 22.07.2023 in Kraft. Ihre Gültigkeit endet vorerst am 25.08.2023.
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung erfolgte, um das öffentliche Interesse am Brandschutz zu wahren. Bei Zuwiderhandlungen drohen Zwangsmittel wie das Ablöschen des Feuers auf Kosten des Verantwortlichen oder ein Platzverweis. Die genaue Begründung der Allgemeinverfügung und weitere Informationen sind auf der Website der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau verfügbar.
Quelle: Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau
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