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Tödlicher Streit am Koblenzer Bahnhof: Tatverdächtiger in U-Haft

Koblenz | 20. Januar 2025 | (ww). Wie die Staatsanwaltschaft Koblenz heute mitteilt, ist bereits am Samstag, 11. Januar, ein Mann nach einem Streit und einem Schlag mit einem Motorradhelm gegen seinen Kopf verstorben. Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt gegen einen 59-jährigen Deutschen aus dem Raum Koblenz ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Totschlags.

Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, am frühen Nachmittag des 11. Januar auf dem Bahnhofsplatz in Koblenz aus bislang ungeklärten Gründen im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung einem 52-jährigen Mann mit einem Motorradhelm mit großer Kraft auf den Kopf geschlagen zu haben. Der Geschädigte ging bewusstlos zu Boden, kam jedoch zunächst wieder zu sich. Nach Verschlechterung seines Gesundheitszustandes verstarb er jedoch noch am Nachmittag im Bundeswehrzentralkrankenhaus an seinen schweren Kopfverletzungen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz erließ das Amtsgericht Koblenz am 14. Januar wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags und Fluchtgefahr einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten. Nach umfangreichen Ermittlungen und Fahndungsmaßnahmen der Kriminaldirektion in Zusammenarbeit mit der Polizeidirektion Koblenz konnte der Tatverdächtige am Mittwoch, 15. Januar, in Bad Ems festgenommen und noch am selben Tage der Ermittlungsrichterin vorgeführt werden. Der Beschuldigte bestreitet den Tötungsvorsatz. Er befindet sich in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in Rheinland-Pfalz. Die Ermittlungen dauern an. Insbesondere werden Zeugen zu vernehmen und das Mobiltelefon auszuwerten sein.

 

Rechtlicher Hinweis:

Wegen Totschlags macht sich strafbar, wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein.

Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht und ein so genannter Haftgrund, wie etwa Flucht, vorliegt. Ein wegen Flucht oder Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits der Tatnachweis erbracht worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten.

Quelle: PM Staatsanwaltschaft Koblenz