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Trockenheit macht dem Blauen Ländchen zu schaffen – Allgemeinverfügung soll Wasserversorgung sicherstellen 

Nastätten | 31. Juli 2022 | (ms). Wegen der anhaltenden Trockenheit hat die Verbandsgemeinde Nastätten eine neue Allgemeinverfügung durchgesetzt, die die grundlegende Versorgung mit Trinkwasser sicherstellen soll. Seit vergangenem Freitag gilt: Die Befüllung von privaten Pools und Planschbecken ist ebenso verboten wie die Bewässerung von privaten Garten- und Rasenflächen. Außerdem dürfen Autos auf Privatgrundstücken nicht mehr gewaschen und Hof- und Terrassenflächen nicht mehr mit Wasser gereinigt werden. Auch die Bewässerung von öffentlichen Grünflächen und Beeten ist seitdem untersagt – lediglich das Gießen von Grabstätten ist nach wie vor erlaubt. Zwar ist die Verbandsgemeinde dazu verpflichtet, dass jederzeit am Ende der Anschlussleitung Wasser zur Verfügung steht, eine Einschränkung ist allerdings möglich, wenn die öffentliche Wasserversorgung in Gefahr ist. Eine Gefährdung der allgemeinen Wasserversorgung liegt derzeit vor, da die anhaltende Trockenheit zu stark erhöhten Trinkwasserverbräuchen in der Verbandsgemeinde führt. So wurde in den letzten Tagen und Wochen an heißen Tagen teilweise ein um 30 – 50 % höherer Verbrauch in einzelnen Versorgungsgruppen und Gemeinden registriert. Dem wesentlich höheren Verbrauch stehen stetig fallende Wasserdargebote gegenüber. So hat sich beispielsweise das Dargebot der Römerquelle Marienfels von 117.000 m³ im Jahr 2018 stetig auf 77.000 m³ im Jahr 2021 reduziert. Das jetzige Handeln soll dazu beitragen, noch rechtzeitig die Grundversorgung zu stabilisieren, sodass der Grundbedarf in der Verbandsgemeinde stabil und dauerhaft gedeckt werden kann.  

Quelle und Bild: PM VG Nastätten