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Verbot der „Montags- und Samstagsspaziergänge“ in Koblenz und Andernach rechtmäßig

Koblenz – Andernach | 15. August 2022 | (cm). Koblenz und Andernach durften die „Montags- und Samstagsspaziergänge“ verbieten. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden und damit zwei Klagen der Initiatoren gegen das Verbot abgeschmettert. Die beiden Städte hatten im Januar 2022 jeweils eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der u. a. nicht angemeldete Demonstrationen gegen Coronamaßnahmen verboten wurden. Die Begründung: in der Vergangenheit hätten Teilnehmer dieser Veranstaltungen vehement gegen das Abstandsgebot und die Maskenpflicht verstoßen. Außerdem hätten die Initiatoren der Spaziergänge durch die fehlende Anmeldung versucht, Maßnahmen der Versammlungsbehörde und der Polizei zu unterlaufen. Das Verwaltungsgericht entschied jetzt, dass diese Anordnungen gegen die sog. Montagsspaziergänge  verhältnismäßig gewesen seien. Die Verfügungen seien demnach rechtlich nicht zu beanstanden gewesen. Die Städte hätten aufgrund der Erfahrungen bei bereits durchgeführten Versammlungen davon ausgehen dürfen, dass auch in Zukunft gegen geltende Pandemieregeln verstoßen werde, so die Richter. Außerdem sei damals die Gefährdung der Bevölkerung durch die Omikron-Variante als sehr hoch eingestuft worden.

Quelle: PM Verwaltungsgericht Koblenz