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Weihnachtsmarkt in Urmitz nur mit Test

Verschärfung der Corona-Regeln – Besuch des Marktes am 27. November nur mit Nachweis eines negativen Schnelltests

Urmitz | 18. November20 21 |(ww). Die Planungen für den diesjährigen Urmitzer Weihnachtsmarkt laufen seit Monaten auf Hochtouren. Allen Beteiligten war bereits zu Beginn bewusst, dass in diesen pandemischen Zeiten die Sicherheit der Standbetreiber sowie der Besucher oberste Priorität hat. Aus diesem Grund hatte man sich schon zu Beginn dazu entschieden, den Weihnachtsmarkt unter Berücksichtigung der 3G-Regel durchzuführen. Da sich das Infektionsgeschehen momentan jedoch wieder sehr dynamisch darstellt, setzten sich Orga-Team und Ortsgemeindeverwaltung zusammen, um die bisherige Organisation der Veranstaltung nochmals neu zu bewerten. Dabei kam man gemeinsam zu dem Ergebnis, dass die Vorgaben der derzeitigen Corona-Bekämpfungsverordnung und die moderate Lage in der Region die Durchführung des Weihnachtsmarkts zulassen. Allerdings verständigte man sich auch darauf, die Rahmenbedingungen für den Besuch des Weihnachtsmarkts nochmals zu überarbeiten. Während der Veranstaltung (27. November, 14 bis 22 Uhr) gelten für alle Standbetreiber sowie Besucher folgende Corona-Regeln

  • Zutritt zum Weihnachtsmarktgelände ausschließlich mit Nachweis eines negativen Schnelltests (bei Einlass nicht älter als 24h). Dies gilt für Geimpfte, Genesene, Ungeimpfte sowie Kinder ab 12 Jahren. Dabei werden nur Nachweise offizieller Teststationen in Verbindung mit einem Ausweisdokument akzeptiert. Hierdurch entfällt die Maskenpflicht.
  • Kontaktnachverfolgung mittels Luca-App, Corona-Warn-App bzw. Papierformular an den Ein- und Ausgängen in der Hauptstraße und Gartenstraße.
  • Eigens für die Veranstaltung wird am Samstag, 27.11.2021 auf dem Lehrer-Parkplatz der Grundschule St. Georg ein mobiles Testzentrum aufgebaut. Dort haben Standbetreiberinnen und Standbetreiber sowie Besucherinnen und Besucher von 10 – 18 Uhr die Möglichkeit, sich durch geschultes Personal kostenlos testen zu lassen.

Quelle: PM VG Weißenthurm