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Höhenbegrenzung mehrfach an- und umgefahren

Unfallhäufung an Moselbrücke - Eindringliche "Bitte" der Polizei: Umleitungen nutzen! Fahrerfluchten werden geahndet

Löf | 3. Juli 2026 | (ww). Vor geraumer Zeit wurde die Moselbrücke bei Löf (Verbindung zwischen der B416 und der B49) aufgrund ihrer Tragfähigkeit für den Fahrzeugverkehr über 3,5t Gewicht und 2,20m Höhe gesperrt. Hierzu wurde unter anderem eine mobile Höhenbegrenzung eingerichtet, die in entsprechender Höhe über die Fahrbahn ragt. Trotz entsprechender Beschilderung (auch schon weit im Voraus) kommt es immer wieder zu Beschädigungen und teils auch vollständigem Umstürzen der Höhenbegrenzungen. In vielen Fällen entfernen sich die Verursacher, weshalb man sich bei entsprechendem Schaden einem Verfahren wegen Verkehrsunfallflucht nach §142 StGB stellen müsste. Die Polizei bittet eindringlich das bestehende Verbot zu beachten und die beschilderte Umfahrung über die Moselgoldbrücke Kobern-Gondorf oder Treis-Karden zu nutzen. Die andauernden Instandsetzungen sind nicht nur ärgerlich, sondern ebenfalls vermeidbar kostenintensiv und verkehrsbeeinträchtigend.

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