Dausenau / Bad Ems / Koblenz | 18. Dezember 2024 | (ww). Nach zwei Überfällen in Dausenau (8. Januar) und Bad Ems (20. Januar) mussten sich vier junge Männer im Alter von 17 bis 26 Jahren am Montag vor dem Koblenzer Landgericht wegen Raubes, bzw. besonders schweren Raubes verantworten. Sie wurden zu empfindlichen Haftstrafen verurteilt.
Beamte der Kriminalpolizei Montabaur hatten am 14. März mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei mehrere Durchsuchungsbeschlüsse in Nassau, Bad Ems, Laurenburg, Limburg und Bochum vollstreckt. Hintergrund war ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Koblenz zu den beiden Raubüberfällen vom 8. Januar in Dausenau und vom 20. Januar in Bad Ems (56aktuell berichtete). Dabei verschafften sich die Täter gewaltsam Zutritt zu den Wohnhäusern älterer Menschen und raubten unter Vorhalt einer Waffe bzw auch mit körperlicher Gewalt Schmuck sowie Wertgegenstände.
Das Verfahren richtete sich anfangs gegen insgesamt sieben Tatverdächtige. Vier davon wurden im März der Haftrichterin des Amtsgerichts Koblenz vorgeführt. Diese erließ Haftbefehl – die vier Beschuldigten kamen in Untersuchungshaft. Am Montag fielen nun in Koblenz deutliche Urteile: Die beiden Erwachsenen Täter werden zu Acht Jahren und neun Monaten, bzw. fünf Jahren Haft verurteilt. Der Jugendliche und der Heranwachsende Angeklagte wurden zu so genannten Einheitsjugendstrafen von fünf Jahren und sechs Monaten (unter Einbeziehung weiterer Delikte) sowie drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Außerdem wird die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 24.850 Euro als Gesamtschuldner angeordnet.
Da es sich bei den Angeklagten auch um einen Jugendlichen und einen Heranwachsenden handelte, wurde die Verhandlung am Montag nicht öffentlich geführt. Gemäß § 1 Abs. 2 JGG (Jugendgerichtsgesetz) ist Jugendlicher im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alt ist. Heranwachsender ist nach der gleichen Vorschrift, wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist.
In Rahmen des Tatkomplexes ist seit kurzem ein weiteres Verfahren gegen einen weieteren jugendlichen Angeschuldigten beim Landgericht Koblenz anhängig. In diesem Verfahren ist bislang aber noch kein Termin zur Hauptverhandlung anberaumt, teilt die Pressestelle des Landgerichts Koblenz auf Anfrage von 56aktuell mit.