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Koblenz: 31-Jährige grausam zu Tode gequält – zwei Bulgaren unter Mordverdacht

Bislang herrschte aus ermittlungstaktischen Gründen Stillschweigen von Staatsanwaltschaft und Polizei zu Vorfall vom 22. November

Koblenz | 30. November 2023 | (ww). Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt wegen gemeinschaftlichen, grausamen Mordes gegen eine 40-jährige bulgarische Staatsangehörige und einen 47-jährigen Bulgaren.

Was ist passiert?

Am vergangenen Mittwoch, 22. November wurde die Rettungswache Koblenz nachts gegen 1.25 Uhr zu einem Einsatz in den Stadtteil Rauental alarmiert, eine Frau würde in ihrer Wohnung Hilfe benötigen. Nach notärztlicher Erstversorgung der bereits bewusstlos und mit Herzstillstand vorgefundenen Frau, wurde sie in ein Koblenzer Krankenhaus gebracht, wo sie noch im Laufe der Nacht endgültig verstarb.

Die Frau – eine 31-jährige Bulgarin – war offenbar als Prostituierte tätig und wies bei Eintreffen des Notarztes schwerste Verletzungen am ganzen Körper auf. Sie befand sich in einem katastrophalen Gesamtzustand. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Obduktion muss davon ausgegangen werden, dass sie über einen längeren Zeitraum immer wieder massiv misshandelt und regelrecht zu Tode gequält worden ist.

Die in der Folge durchgeführten polizeilichen Ermittlungen ergaben einen dringenden Tatverdacht gegen die zwei im selben Objekt lebenden Bulgaren, die sich offenbar ebenfalls seit Jahren im Rotlichtmilieu betätigen.

Aufgrund der Spurenlage und sichergestellter Beweismittel, insbesondere gesicherter Fotodateien, muss davon ausgegangen werden, dass die Beschuldigten ihr Opfer über einen langen Zeitraum in menschenverachtender Weise grausam gequält und massivst misshandelt und dabei den Tod der wehrlosen Frau zumindest billigend in Kauf genommen haben.

„Die sichergestellten Fotos wie auch das äußere Erscheinungsbild des gequälten Opfers sind selbst für erfahrene Ermittler verstörend und offenbaren eine menschenverachtende Grausamkeit, die erschütternd und abstoßend ist,“ so Oberstaatsanwalt Mannweiler.

Die beiden Beschuldigten, die sich zum Tatvorwurf bislang nicht geäußert haben, wurden am 23. November vorläufig festgenommen und am selben Tag dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Haftbefehl wegen Fluchtgefahr und Schwerkriminalität. Die beiden Beschuldigten befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in Rheinland-Pfalz.

Von einer Unterrichtung der Medien wurde zunächst abgesehen, um den Erfolg der besonders wichtigen Erstermittlungen nicht zu gefährden, teilt die Staatsanwaltschaft mit.

Rechtliche Hinweise:

Wegen Mordes gemäß § 211 Abs. 2 StGB macht sich u.a. strafbar, wer einen Menschen grausam tötet. Das Gesetz sieht hierfür eine lebenslange Freiheitstrafe vor.

Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht und ein so genannter Haftgrund, wie etwa Fluchtgefahr, vorliegt. Ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits der Tatnachweis erbracht worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten.

Quelle: PM Staatsanwaltschaft Koblenz

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