Koblenz | 24. Februar 2026 | (ww). Im Fall der am Morgen des 26. September1994 im Bereich des sog. Felsenwegs unterhalb der Festung Ehrenbreitstein in Koblenz ermordeten und sexuell missbrauchten 24-jährigen amerikanischen Touristin Amy Lopez könnte ein Durchbruch gelungen sein. Die Leiche der jungen Frau, die an diesem Tag zu einer Besichtigung der Festung aufgebrochen war, wurde kurz nach der Tat im sog. General-von-Aster-Zimmer (siehe roter Pfeil im Beitragsbild) am Aufstieg zur Festung von spielenden Kindern gefunden. Das Opfer war weitgehend entkleidet und wies schwere Kopfverletzungen, mehrere Messerstiche am Oberkörper und Strangulationsmerkmale auf. Trotz aufwändiger Ermittlungen war es bisher nicht gelungen, die Tat aufzuklären.
Gestern wurde nun ein inzwischen 81-jähriger Deutscher in seiner Wohnung in der Nähe von Koblenz wegen des dringenden Verdachts, seinerzeit Amy Lopez getötet zu haben, festgenommen. Vorausgegangen war der Erlass eines von der Staatsanwaltschaft Koblenz beantragten Haftbefehls des Amtsgerichts Koblenz. Der Beschuldigte wurde noch am Tag seiner Festnahme der zuständigen Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts vorgeführt, die die Untersuchungshaft anordnete.
Was geschah 1994 und in den mehr als 30 Jahren danach? Im vergangenen September war der Fall als so genannter „cold case“ Thema in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY“, die Belohnung für Hinweise die zum Täterführen auf 10.000 Euro erhöht. 31 Jahre nach dem Mord gab es dann sogar noch während der Sendung neue, teilweise ganz konkrete Hinweise auf einen möglichen Täter. 14 Hinweise seien seit der Ausstrahlung der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY…ungelöst“ zum Mordfall Amy Lopez bei der Polizei eingegangen, gab Jürgen Fachinger, Pressesprecher des Polizeipräsidiums in Koblenz, nach der Ausstrahlung gegenüber der Presse an. Davon sei ein Hinweis sehr konkret gewesen. Eine Person hat demnach angegeben, vor rund 30 Jahren mit einem Mann gesprochen zu haben. Dabei habe dieser erzählt, an der Festung Ehrenbreitstein ein Mädchen „abgeschleppt“ zu haben. Sie habe Spanisch gesprochen. Die Ermordete Amy Lopez kam aus dem US-Bundesstaat Texas, an der Grenze zu Mexiko – Amtssprache dort ist spanisch.
Rund um den 30. Jahrestags des Mordes war erneut Bewegung in die Ermittlungen gekommen, DNA-Material eines möglichen Täters wurde gesichert. Also das individuelle Erbgut eines Unbekannten. Die Polizei geht davon aus, dass es sich um den Täter handelt. Zum Zeitpunkt des Mordes, 1994, brauchte man noch Blut, um eine DNA-Spur zu finden. Durch den Fortschritt in der Kriminaltechnik reichen dafür mittlerweile schon Hautschuppen aus. In der Folge hatte die Polizei mehr als 300 Zeugen und Verdächtige von damals noch einmal vorgeladen und um eine DNA-Probe gebeten. Neue Ergebnisse brachte das zunächst nicht. Deshalb hatte sich die Polizei an die ZDF-Fahndungssendung „Aktenzeichen XY… ungelöst“ gewandt, wo der Fall dann ausführlich vorgestellt wurde.
Erhofft hatten sich die Ermittler den einen, heißen Tipp, der dann letztendlich zur Überführung des Täters führen könnte. Für möglich gehalten wurde auch, dass es Mitwisser gibt, die durch die erhöhte Belohnung animiert würden, sich zu melden, eventuell dränge sie aber auch ihr Gewissen miitlerweile dazu, so die Hoffnung hinter der Ausstrahlung.
Nach Ansicht der Polizei war Amy Lopez ein Zufallsopfer. Sie hatte zum bestandenen Schulabschluss von ihrem Vater eine Europareise geschenkt bekommen. Amy reiste mit einer Gruppe, die auch Koblenz besichtigen wollte. Amy hatte vor in der Jugendherberge auf der Festung zu übernachten. Doch dazu kam es nicht mehr. Am frühen Morgen des 26. September 1994 machte sich die 24-Jährige auf den Weg zur Festung. Eine Stunde, nachdem sie zum letzten Mal gesehen wurde, war Amy Lopez bereits tot. Vergewaltigt und ermordet. Ein Jugendlicher fand sie in dem eher vernachlässigten Festungsbereich im General-von-Aster-Zimmer. Zuletzt wurde sie in Begleitung eines jungen Mannes gesehen. Ob es sich dabei um den jetzt festgenimmenen 81-Jährigen handelt ist bislang nicht offiziell kommentiert.
Rechtliche Hinweise:
Unabhängig von der Beweislage gilt im gesamten Ermittlungsverfahren weiterhin die Unschuldsvermutung. Beschuldigte gelten solange als unschuldig, solange sie nicht von einem Gericht verurteilt sind. Dies gilt auch im Falle der Anordnung der Untersuchungshaft. Wenn Untersuchungshaft angeordnet ist, besteht allerdings ein dringender Tatverdacht. Ein dringender Tatverdacht besteht, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen die Wahrscheinlichkeit der Täterschaft des Beschuldigten groß ist.
Quelle: PM Staatsanwaltschaft KO / Foto: Original Klaus Breitkreutz, Ausschnittvergrößert und bearbeitet

