Koblenz / Linz | 10. Januar 2025 | (ww). Die 14. große Strafkammer des Landgerichts Koblenz hat mit Beschluss vom 2. Januar die Anklage gegen einen 29-Jährigen wegen versuchten Mordes und vollendeter Sachbeschädigung zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Angeklagte wird Beschuldigt in den frühen Morgenstunden des 6. September die Polizeiwache Linz mit einer Machete angegriffen zu haben (wir berichteten).
Dem Angeklagten wird von der Generalstaatsanwaltschaft im Wesentlichen vorgeworfen: In der Nacht des 6. Septembers 2024 soll der Angeklagte gegen 2.40 Uhr mit einer Machete bewaffnet die Dienststelle der Polizeiinspektion Linz betreten haben. Ziel des Angeklagten soll es gewesen sein, alle dort anwesenden Polizeibeamten zu töten. Gleich nach Betreten der Dienststelle habe er mit den Tötungen beginnen wollen. Gemäß seinem Tatplan soll er unvermittelt nach Betreten der Dienststelle ca. 50 Mal mit der Machete auf die Scheibe eingeschlagen haben, die ihn von dem diensthabenden Beamten trennte. Dabei soll er drei Mal „Allahu Akbar“ gerufen haben. Er soll zudem geäußert haben, dass er Polizeibeamte töten wolle. Der diensthabende Polizeibeamte habe dann die Außentür verriegelt, sodass sich der Angeklagte in der sog. Schleuse befunden haben soll. In den kommenden Stunden soll er sodann mehrfach u.a. gegen die Außenscheibe geschlagen und getreten haben, wodurch er diese massiv beschädigt haben soll. Währenddessen soll er auch gedroht haben, die zwischenzeitlich im Außengelände postierten Polizeibeamten töten zu wollen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, aus niedrigen Beweggründen gehandelt zu haben. Der Angeklagte soll mit der Ideologie des sog. Islamischen Staates sympathisiert haben. Er soll bei seiner Tat die Absicht gehabt haben die Polizeibeamen zu töten, weil diese eine Gesellschaftsordnung und eine Politik repräsentierten, die nicht seinen religiösen und weltpolitischen Vorstellungen entsprochen habe.
Am Schleusenbereich der Polizeistation sei ein Sachschaden von rund 70.000 € entstanden, heißt es in der Anklageschrift. Die 14. große Strafkammer -Schwurgericht – des Landgerichts Koblenz beabsichtigt, die Hauptverhandlung Mitte Februar zu beginnen. Insgesamt sind fünf Verhandlungstage angesetzt.