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Transporter stillgelegt

Verkehrsdirektion Koblenz überwacht LKW-Verkehr – Großraumtransporte auf Rastplatz Montabaur stillgelegt
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Region Koblenz. Die Schwerverkehrskontrolleure der Verkehrsdirektion Koblenz kontrollierten in der Zeit von Montag, 13. bis zum Donnerstag, 16. September den gewerblichen Güterverkehr auf verschiedenen Rast- und Parkplätzen entlang der A3 und A61. Dabei wurden Fahrzeuge und Personen im auf Bezug die jeweils für die Beförderungsart einzuhaltenden Vorschriften überprüft. Ein besonderer Fokus lag auf der Prüfung der vorgeschriebenen Ladungssicherung, da verlorene oder verrutschte Ladungen immer wieder gefährliche Situationen und Unfälle als Folge nach sich ziehen.

Insgesamt nahmen die Kontrolleure 13 LKW intensiv unter die Lupe. Obwohl erfreulicherweise keine Verstöße im Bezug auf die Sicherung der jeweiligen Ladungen festgestellt wurden, so waren doch Verstöße in anderen Bereichen feststellbar.

Neben zwei Anzeigen wegen Überholen im Überholverbot und Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h kam es am Donnerstag auf der A3 am Rastplatz Sessenhausen zu einer Untersagung der Weiterfahrt bei einem Transporter eines südosteuropäischen Unternehmens. Das mit Stückgut beladene Fahrzeug war um über 15 Prozent überladen. Der Fahrer durfte die Fahrt erst fortsetzen, nachdem ein Teil der Ladung auf ein anderes Fahrzeug umgeladen war. Er wurde angezeigt und musste eine Sicherheitsleistung hinterlegen.

Bereits am Dienstag wurden auf der A3 amRastplatz Montabaur zwei Großraumtransporte eines osteuropäischen Unternehmens kontrolliert und stillgelegt. An beiden Fahrzeugen wurden technische Mängel, unter anderem an Reifen, Beleuchtung und Anhängevorrichtung, festgestellt. Die mit Bürocontainern beladenen Transporte waren außerdem einen guten halben Meter zu breit und zu hoch. Eine Ausnahmegenehmigung konnte nicht vorgelegt werden. Aufgrund der fehlenden Genehmigung und der Fahrzeugmängel wurde die Weiterfahrt direkt untersagt. Fahrer und Unternehmen erwarten jetzt Anzeigen. Zudem werden gegenüber der Firma so genannte „vermögensabschöpfende Maßnahmen“ geprüft, wobei diese im Ergebnis möglichenfalls dazu führen, dass der gesamte Frachtlohn eingezogen wird.

Quelle: Verkehrsdirektion Koblenz, übermittelt durch news aktuell