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Ahrtal: Flutausmaß war nicht abzusehen 

Gutachten bringt neue Kenntnisse

Ahrtal/Koblenz | 12. September 2022 | (ms). In einer Pressemitteilung hat die Staatsanwaltschaft Koblenz sich kürzlich zum aktuellen Ermittlungsstand der seit gut 14 Monaten andauernden Ermittlungen im Hinblick auf die Flutkatastrophe im Ahrtal geäußert. Im August 2021 hatte man ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung sowie der fahrlässigen Körperverletzung im Amt – jeweils durch Unterlassung – gegen zwei Beschuldigte eingeleitet. Die Polizei habe in den bisherigen Ermittlungen gewonnene Erkenntnisse zusammengefasst und mit der Fertigung eines Abschlussberichtes begonnen, den es dann seitens der Staatsanwaltschaft auszuwerten gilt. Hierbei finden auch Erkenntnisse aus einzelnen weiteren Zeugenvernehmungen sowie aus den beim Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ des Landtages Rheinland-Pfalz angeforderten und von dort zur Verfügung gestellten Unterlagen Berücksichtigung. Auch wichtig wird ein hydrologisches Gutachten sein, welches die beiden Beschuldigten entlasten könnte. Dieses geht davon aus, dass es sich bei der Flut im Ahrtal um ein Ereignis von hoher Komplexität gehandelt habe.  

Zwar habe es frühe Warnungen durch den Deutschen Wetterdienst gegeben, jedoch sei erst kurzfristig festzustellen gewesen wo genau der Regen fallen wird. Die kleinste Verschiebung des “Regenbandes” hätte schon dafür sorgen können, dass das Ahrtal weniger betroffen gewesen wäre. Bei der Katastrophe hätten zudem große Mengen an Treibgut für Sperren gesorgt, wodurch es beim Aufbrechen zu “schwallartige Wellen” gekommen sei. Weiter heißt es in dem Bericht, dass das plötzliche Auftreten des Hochwassers, der in Schüben erfolgte schnelle Anstieg des Wasserstandes sowie die für die Ahr ungewöhnlich hohen Fließgeschwindigkeiten für ein als Sturzflut zu bezeichnendes Ereignis sprächen, wobei Sturzfluten in Deutschland nur selten vorkämen.  

Die Ausführungen des Gutachters bestätigen die bereits zuvor durch die bisherigen Ermittlungen gewonnene Vermutung der Staatsanwaltschaft, dass es sich bei der Flut im Ahrtal am 14./15.07.2021 um ein Geschehen handelt, das mit dem Begriff „Hochwasser“ nur unzureichend beschrieben ist. Nähere Angaben zum Stand der Ermittlungen könne man derzeit noch nicht machen. Wann der abschließende Bericht der Staatsanwaltschaft vorliegen werde, könne man ebenfalls noch nicht sagen. Dennoch appellierte die Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang noch einmal, dass für die Beschuldigten weiterhin die Unschuldsvermutung gelte.  

Quelle: PM Staatsanwaltschaft Koblenz 

Bild: ADAC Se