Landkreis Ahrweiler / Region | 7. Januar 2024 | (ww). Aufgrund der angekündigten Proteste wird es auch im Kreis Ahrweiler zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen kommen. Das betrifft vor allem das Stadtgebiet Bad Neuenahr-Ahrweiler und die entsprechenden Zufahrtswege. Bürger werden gebeten, nicht notwendige Fahrten an diesem Tag zu vermeiden oder die betroffenen Gebiete weiträumig zu umfahren. Im gesamten Kreisgebiet kann es zu Verkehrseinschränkungen kommen.
Die Durchführung der Versammlung ist nach Art. 8 Abs. 1 des Grundgesetzes rechtens. Das Versammlungsrecht ist ein hohes Gut und kann nur in extremen Ausnahmefällen mittels Verfügungen verboten werden. Die Versammlungsbehörde hat Auflagen zur Versammlung erlassen. Unter anderem müssen demnach Not- und Rettungswege jederzeit durchgängig befahrbar sein. Rettungsfahrzeugen ist zu jeder Zeit Durchfahrt zu gewähren. Die Erreichbarkeit der Feuerwehren und Rettungsdienststellen ist sicherzustellen. Bei einem Austausch der Kreisverwaltung, dem Ordnungsamt der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, der Polizei und dem Veranstalter wurden im Vorfeld mögliche Versammlungsorte diskutiert, unter anderem das Apollinarisstadion. Dieser Vorschlag wurde jedoch seitens des Veranstalters abgelehnt.
Laut Veranstalter versammeln sich die Teilnehmenden zwischen 5 bis 9 Uhr mit landwirtschaftlichen Nutzmaschinen an verschiedenen Knotenpunkten (Autobahnauffahrten Gelsdorf, Ringen/Innovationspark Rheinland, Sinzig, Niederzissen und Wehr, B 267 ab Mayschoß). Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es an weiteren Orten im gesamten Kreis zu Ansammlungen kommt. Es ist mit Staus beziehungsweise Sperrungen von Straßen auf den jeweiligen Zufahrten zu rechnen. Anschließend ist eine sogenannte Sternfahrt in die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler vorgesehen. Ziel ist die Heerstraße, wo gegen 13 Uhr eine zentrale Kundgebung an der Kreuzung Heerstraße-Kölner Straße stattfindet. Zur Durchführung der Versammlung wird die Heerstraße voraussichtlich ab 9 Uhr (ab der Kreuzung „Im Schwertstal“, Fahrtrichtung Heerstraße, bis zum „Verteilerkreisel“) voll gesperrt. Die angemeldete Versammlung dauert voraussichtlich bis 16 Uhr.
Schulen und Kindertagesstätten
Die Schulleitungen und Träger der Kindertagesstätten entscheiden in eigenem Ermessen, ob die Einrichtungen an diesem Tag geöffnet und die Betreuung für Kinder und Schüler gewährleistet werden können. Eine entsprechende Information an die Schul- und Kita-Leitungen ist durch die Kreisverwaltung erfolgt. Eltern werden gebeten, sich bei den Einrichtungen nach der jeweiligen Regelung zu erkundigen.
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Die geplanten Sperrungen betreffen verschiedene Verkehrsknotenpunkte im Kreis. Auch der ÖPNV wird, neben dem Individualverkehr, durch die Kundgebung und deren Auswirkungen massiv beeinträchtigt werden. Vorrangig bezieht sich dies auf den ÖPNV im Bereich der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, aber auch auf die Grafschaft, die Rheinschiene und den Bereich der Verbandsgemeinden Brohltal und Altenahr. In der Verbandsgemeinde Adenau sind nach derzeitigem Kenntnisstand nur geringe Auswirkungen zu erwarten.
Da mit Rückstaus auf den verschiedenen Zufahrtsstraßen zu rechnen ist, wird der Linienverkehr durch die zuständigen Verkehrsbetriebe für diesen Tag auf den meisten Strecken stark eingeschränkt sein. Straßen können gegebenenfalls nicht befahren werden. Vor diesem Hintergrund kann an diesem Tag die Schülerbeförderung im ÖPNV über den ganzen Tag – mit Ausnahme der Beförderungen innerhalb der Verbandsgemeinde Adenau – nicht gewährleistet werden.
Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB)
Aufgrund der Versammlung kann es zu Einschränkungen in der Erreichbarkeit und bei den Öffnungszeiten der Entsorgungsanlagen in Niederzissen, Leimbach und Remagen kommen. Der AWB unternimmt alle Anstrengungen, die für Montag vorgesehenen Abfallleerungen wie gewohnt zu gewährleisten. Es kann jedoch zu Verzögerungen oder Anpassungen im Tourenplan und den Abfuhren von Sperrabfall, Elektroaltgeräten und Weihnachtsbäumen/Grünschnitt kommen. Alle ausgefallenen Touren sollen bis einschließlich Samstag, 13. Januar 2024, nachgeholt werden. Der AWB bittet deswegen darum, die noch nicht geleerten Gefäße bis zu diesem Datum stehen zu lassen. Fahrten, die bis dahin nicht geleistet werden konnten, müssen leider ersatzlos ausfallen. Abfallmehrmengen können in den betroffenen Revieren bei der nächsten planmäßigen Abfallsammlung beigestellt werden. Aktuelle Informationen unter www.meinawb.de.
Quelle: PM Kreisverwaltung Ahrweiler