Montabaur | 25. Januar 2024 | (ww). Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat in einer Presseerklärung weitere Details zu dem Familiendrama in Montabaur bekannt gegeben. Demnach wurden heute Morgen drei Menschen vorsätzlich getötet.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt jetzt ein Ermittlungsverfahren gegen einen 37-jährigen deutschen Staatsangehörigen wegen des dringenden Verdachts des Totschlags in drei Fällen.
Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, heute am frühen Morgen in Montabaur seinen Vater, einen 68 Jahre alt gewordenen deutschen Staatsangehörigen, sowie dessen 39 Jahre alt gewordene Ehefrau und deren 3-jährigen gemeinsamen Sohn getötet zu haben. Hintergrund der Tat dürften nach bisherigem Kenntnisstand familiäre Streitigkeiten gewesen sein. Täter und Opfer wohnten im selben Anwesen.
Der Beschuldigte hatte nach derzeitigen Erkenntnissen kurz nach der Tat gegenüber seiner Lebensgefährtin telefonisch mitgeteilt, drei Menschen getötet zu haben. Diese alarmierte daraufhin die Polizei. Nach Eintreffen der Polizeikräfte verschanzte sich der bewaffnete Beschuldigte zunächst am Tatort. Die Polizei sperrte daraufhin das gesamte Wohngebiet großräumig ab, um eine Gefahr für Leib oder Leben Dritter auszuschließen. Nach mehrstündigen Verhandlungen mit der Polizei schoss sich der Beschuldigte gegen Mittag in mutmaßlich suizidaler Absicht in den Kopf und wurde schwerverletzt in ein Krankenhaus gebracht. Dort wurde zwischenzeitlich der Hirntod des Beschuldigten festgestellt.
„Die Ermittlungen zum genauen Ablauf des schrecklichen Geschehens, zum möglichen Tatmotiv und zu den genauen Hintergründen der Tat laufen weiter auf Hochtouren. Momentan steht die Spuren- und Beweissicherung am Tatort durch Beamte der Kriminaldirektion Koblenz im Vordergrund, um den Tatablauf möglichst genau rekonstruieren zu können. Anhaltspunkte dafür, dass weitere Personen an der Tat beteiligt waren, gibt es zurzeit nicht“, so der Leitende Oberstaatsanwalt Mannweiler
Die weiteren Ermittlungen werden nach Auskunft der Staatsanwaltschaft noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Rechtliche Hinweise:
Wegen Totschlags macht sich gemäß § 212 Strafgesetzbuch strafbar, wer vorsätzlich einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein. Der Tatbestand des Mordes (§ 211 StGB) erfordert weitere Tatbestandsvoraussetzungen, die im Laufe der weiteren Ermittlungen eingehend geprüft werden.