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Keine höheren Kosten im Oktober: evm verzichtet auf neue Gasumlage 

Preisanpassungen erst ab November

Koblenz | 19. September 2022 | (ms). Viele Bürger schauen derzeit gespannt in ihre Briefkästen und warten auf eine Benachrichtigung ihres Energieversorgers, die über mögliche neue – und wesentlich höhere – Tarife informieren soll. Zumindest bei der Energieversorgung Mittelrhein bleibt dieser Brief im Oktober noch aus. Wie die evm mitteilt, greifen die Preisänderungen, die sich durch die Gasspeicher- und Gasbeschaffungsumlage sowie die Bilanzierungsumlage der Bundesregierung ergeben, erst ab dem 1. November. Diese Umlagen gebe das Unternehmen eins zu eins an ihre Kunden und Kundinnen weiter. Um die Kunden in dieser schwierigen Lage zumindest etwas zu entlasten, übernehme die evm die Oktober-Umlage für die Bürger, erklärte der evm-Unternehmenssprecher Christian Schröder. Mit der Gasspeicher- und der Gasbeschaffungsumlage will die Bundesregierung die erheblichen Mehrkosten solidarisch auf alle umlegen, die mit Erdgas versorgt werden. Durch die Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas von 19 auf 7 Prozent soll die Kostenbelastung außerdem abgefedert werden. Durch diese Reduzierung fällt die umlagenbedingte Erhöhung der Gastarife bei der evm deutlich geringer aus. Im Bereich der Grundversorgung (Tarif Normalgas) bedeutet dies konkret: Der Arbeitspreis steigt zum 1. November brutto von derzeit 14,90 Cent auf 16,66 Cent pro Kilowattstunde, also um rund zwölf Prozent. Die Senkung der Mehrwertsteuer gebe die evm selbstverständich zum 1. Oktober an ihre Kunden weiter. Über die Preisanpassung informiert die evm ihre Kunden in einem Brief, der in diesen Tagen verschickt wird. Darin sind die Änderungen detailliert erläutert. Außerdem ist darin die neue Höhe des monatlichen Abschlags aufgeführt, der erstmals zum 1. November greift.  

Quelle: evm  

Symbolbild – Pixabay