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Kurstadt passt Parkgebührenordnung an

Bad Ems. Mit dem Beschluss der Stadtratssitzung vom 14. September wird die Parkgebührenordnung in der Kurstadt Bad Ems künftig angepasst. Demnach beläuft sich die Gebühr, die durch Parkscheinautomaten oder andere Geräte erhoben wird, im gesamten Stadtgebiet auf 50 Cent pro angefangene halbe Stunde. Auch wurde die Höchstparkzeit in Bad Ems angepasst. So soll man im gesamten Stadtgebiet höchstens fünf Stunden parken dürfen – eine Ausnahme bildet der Parkplatz der Klinken Bismarckhöhe. Gebührenpflichtiges Parken gilt im Allgemeinen montags bis freitags zwischen 08:00 und 18:00 Uhr und samstags zwischen 08:00 und 14:00 Uhr (mit Ausnahme des Parkplatzes „Kliniken Bismarckhöhe“, der Viktoriaallee, des Oranienweges und des Marktplatzes „Wipsch“ – hier gilt täglich, also Montag bis Sonntag und Feiertage 08:00–18:00 Uhr). Die neue Gebührenordnung tritt ab dem 01. Januar 2022 in Kraft.