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Streit um Lichterfahrt durchs Ahrtal: Keine Absage seitens der Kreisverwaltung

Veranstalter hat laut Kreisverwaltung falschen Antrag gestellt

Ahrweiler | 14. November 2022 | (cm). Anfang Dezember soll es unter dem Motto „Ein Funken Hoffnung“ eine Lichterfahrt durch das Ahrtal geben. Doch jetzt gibt es Verwirrung darüber, ob die Veranstaltung wirklich stattfinden darf. Denn zwischen dem Veranstalter und der Kreisverwaltung Ahrweiler gibt es offenbar Unstimmigkeiten. Jetzt hat sich die Behörde zu Wort gemeldet. Entgegen anderslautender Meldungen, Posts und Aussagen habe die Kreisverwaltung Ahrweiler der für den 3. Dezember 2022 angekündigten Lichterfahrt keine Absage erteilt oder ein Verbot ausgesprochen. Der Veranstalter wurde lediglich auf die richtige Antragsstellung hingewiesen, teilte die Kreisverwaltung jetzt mit.

Demnach hatte der Antragssteller Ende Oktober eine Versammlung nach dem Versammlungsgesetz bei der Kreisverwaltung Ahrweiler angezeigt. Bei dem Lichterzug Anfang Dezember sollen 50 Traktoren und LKW mit Weihnachtsbeleuchtung von Sinzig nach Dernau rollen.

Bereits im vergangenen Jahr hat der Veranstalter laut Kreisverwaltung eine Versammlung nach dem Versammlungsgesetz angezeigt. Auch damals habe man dem Veranstalter mitgeteilt, dass es sich bei der angezeigten Veranstaltung nicht um eine Versammlung nach dem Versammlungsgesetz handele, da es in diesem Zusammenhang unter anderem an der kollektiven und politischen Meinungsäußerung fehle. Das sei auch in diesem Jahr der Fall, so die Kreisverwaltung. Der Veranstalter braucht deshalb eine Ausnahmegenehmigung, da eine übermäßige Straßennutzung zu erwarten sei. Diese Ausnahmegenehmigung hatte der Antragssteller den Angaben zufolge auch im letzten Jahr gestellt. Die Kreisverwaltung hatte ihm für 2021 nach entsprechendem Anhörungsverfahren und einem Vor-Ort-Termin dann eine Ausnahmegenehmigung für rund 75 Traktoren erteilt. An der Lichterfahrt hatten dann laut Kreisverwaltung jedoch rund 1.500 anstelle der genehmigten 75 Traktoren teilgenommen. Bei einem möglichen Rettungseinsatz oder dergleichen wäre damals ein Durchkommen der Rettungskräfte nicht möglich gewesen. Zum Glück habe es in diesem Zeitraum keinen Notfall gegeben, hieß es.

Eine Ausnahmegenehmigung für dieses Jahr will der Veranstalter nicht stellen, da er laut Kreisverwaltung weiterhin darauf beharrt, dass es sich bei der Lichterfahrt um eine Versammlung handelt. Auch wenn der Antragsteller seiner Anmeldung jetzt den Zusatz „Ohne Bauern geht es nicht!“ beigefügt habe, handele es sich immer noch nicht um eine Versammlung nach dem Versammlungsgesetz. Dem Antragsteller stehe es weiterhin frei, einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung einzureichen, so die Kreisverwaltung.

Nach erfolgtem Anhörungsverfahren und sofern alle Beteiligten mit dem Vorhaben unter Einhaltung der für die Sicherheit notwendigen Bedingungen (bspw. freizugängliche Rettungswege) zustimmen, stehe die Kreisverwaltung einer Veranstaltung für die Menschen im Ahrtal positiv gegenüber, hieß es.

Quell: PM Kreisverwaltung Ahrweiler

Foto: Archiv-Foto 2021 / Kreisverwaltung Ahrweiler