Koblenz | 13. Mai 2023 | (ms). Für Katzenbesitzer wird sich ab dem 01. Juli in Koblenz da ein oder andere ändern. Grund dafür: Die neue Katzenschutzverordnung der Stadt tritt ab diesem Tag in Kraft. Sie richtet sich an alle Halterinnen und Halter von Katzen, die als Freigänger das Haus verlassen dürfen und sich unkontrolliert draußen bewegen. Denn diese müssen ab dem Inkrafttreten kastriert, mit Microchip gekennzeichnet und bei einem Heimtierregister registriert sein. Ausgenommen hiervon sind reine Wohnungskatzen und Zuchttiere ohne freien Auslauf. Grund dafür sei nach Angaben der Stadt der Bestand an freilaufenden Katzen. Sie seien von Parasiten befallen, sehr viele wären unterernährt und krank oder verletzt. Diese Tiere gelte es, wie auch die Tiere, die als Freigänger gehalten werden, zu schützen. Laut der Katzenhilfe Koblenz gibt es für streunende Katzen mittlerweile rund 25 kontrollierte Futterstellen im gesamten Stadtgebiet – momentan wird von rund 230 Tieren ausgegangen, die dort ihre Verpflegung erhalten. Alle Beteiligten sind jedoch davon überzeugt, dass es eine größere Dunkelziffer gibt, weshalb nun die neue Schutzverordnung durchgesetzt wird.
Die Stadt habe über ein Jahr intensiv an der Katzenschutzverordnung zusammen mit der Katzenhilfe Koblenz, dem Tierschutzverein Koblenz und Umgebung und dem Veterinäramt des Kreises Mayen-Koblenz gearbeitet. Man sei sehr, dass aus dieser Zusammenarbeit eine Verordnung entstanden ist, die man gemeinsam vertreten könne und so den freilaufenden Tieren Hilfe leisten würde, so die Koblenzer Bürgermeisterin Ulrike Mohrs. Mit der neuen Verordnung habe die Katzenhilfe Koblenz und das Tierheim Koblenz die rechtssichere Möglichkeit, gefangene Tiere dementsprechend zu prüfen und gegebenenfalls die tierärztliche Behandlung samt Kastration einzuleiten. Sollte es eine Freigänger-Katze betreffen, werden den haltenden Personen die Kosten in Rechnung gestellt. Laut der neuen Katzenschutzverordnung müssen Freigänger-Katzen bis zum Termin bei zugelassenen Tierärztinnen und Tierärzten entsprechend behandelt werden. Die Registrierung des Microchips durch den Tierhalter oder die Tierhalterin ist kostenfrei bei den Heimtierregistern TASSO e.V. oder Findefix des Deutschen Tierschutzbundes e.V. möglich.
Die komplette Katzenschutzverordnung ist Online unter www.koblenz.de/katzenschutzverordnung einsehbar. Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger an das Ordnungsamt, Abteilung Ordnungsrecht und Gewerbe, wenden, welches per Mail an gefahrensabwehr@stadt.koblenz.de oder telefonisch von montags bis freitags unter der Rufnummer 0261/1294699 erreichbar ist.
Quelle und Bild: Stadt Koblenz / Andreas Egenolf
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