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    Simmern (ms). Auch im Rhein-Hunsrück-Kreis müssen alte Führerscheine nach und nach gegen die neuen, fälschungssicheren EU-Führerscheine eingetauscht werden. Dabei werden alle Papierführerscheine und älteren Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (Feld 4b auf der Vorderseite des Führerscheines) ersetzt. Bei Führerscheinen, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, findet lediglich ein Dokumentenumtausch nach 15 Jahren statt. Bei Personen, die einen Papierführerschein (rosa oder grau) besitzen, richtet sich die Umtauschfrist jedoch nach Ihrem Geburtsjahr. 

    Geburtsjahr Umtausch bis: 

    1953 – 1958 bis 19.Juli 2022* 

    1959 – 1964 bis 19.Januar 2023 

    1965 – 1970 bis 19.Januar 2024 

    1971 oder später bis 19.Januar 2025 

    Ausstellungsjahr Umtausch bis: 

    1999 – 2001 bis 19.Januar 2026 

    2002 – 2004 bis 19.Januar 2027 

    2005 – 2007 bis 19.Januar 2028 

    2008 bis 19.Januar 2029 

    2009 bis 19.Januar 2030 

    2010 bis 19.Januar 2031 

    2011 bis 19.Januar 2032 

    2012 – 18.01.2013 bis 19.Januar 2033 

    Für den Umtausch werden lediglich ein biometrisches Passbild, ein gültiges Ausweisdokument und ein Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein nicht von der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück ausgestellt wurde (gilt nur bei rosa oder grauen Führerscheinen). Umtauschen können Sie Ihren Führerschein bei der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises oder Ihre Verbandsgemeindeverwaltung bzw. Stadtverwaltung Boppard. 

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