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    Koblenz | 11. November 2022 | (cm). 6.000 Euro Schmerzensgeld, sowie die Arzt- und Anwaltskosten muss eine Reiterin zahlen, weil ihr Pferd eine Radfahrerin vom Fahrrad geschubst hat. Das hat jetzt das Landgericht Koblenz entschieden.  Die Klägerin hatte im Mai vergangenen Jahres mit ihrem Ehemann eine Radtour am Laacher See unternommen. Dabei hatte sich der Unfall ereignet, als ihr zwei Reiterinnen entgegen kamen. Laut der Klägerin hatte sie eines der Pferde mit dem Hinterteil vom Rad geschubst. Dabei habe sie sich diverse Prellungen und einen Trümmerbruch der rechten Schulter zugezogen. Die Frau musste daraufhin operiert werden und verbrachte eine Woche im Krankenhaus. Sie forderte im Prozess deshalb von der Pferdehalterin ein Schmerzengeld. Die Reiterin verweigerte die Zahlung. Ihrer Ansicht nach sei die Klägerin gestürzt, weil sie unachtsam gebremst habe. Zu einem Kontakt zwischen der Klägerin und dem Pferd sei es gar nicht gekommen.

    Nach der Vernehmung der Klägerin, ihres Mannes und der beiden Reiterinnen sah der Richter es jedoch als erwiesen an, dass das Pferd die Frau vom Rad geschubst hatte. Wenn ein Tier einen Menschen verletze, müsse der Tierhalter den daraus entstehenden Schaden ersetzen. Letztlich – so das Gericht weiter – komme es nicht einmal darauf an, ob es tatsächlich zu einer Berührung zwischen dem Pferd und der Radlerin gekommen sei. Auch wenn die Klägerin gebremst habe und sie dabei gestürzt sei, weil das Tier ihr plötzlich mit dem Hinterteil den Weg versperrt habe, habe sich dadurch „die Tiergefahr realisiert“. Ein Mitverschulden der Klägerin sah das Gericht nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Quelle: PM Landgericht Koblenz

    Symbolbild Pixabay

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