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    Mittelrhein | 29. September 2022 | (ms). Schaut man derzeit aus dem Fenster fällt direkt auf: Die dunkle Jahreszeit hat längt begonnen – und mit ihr steigt auch das Risiko von Wildunfällen rapide an. Aus diesem Grund hat der ADAC Mittelrhein nun noch einmal Tipps gegeben wie man einen Unfall vermeiden kann und was es bei einer Schadensregulierung zu beachten gibt. Denn die Gefahr eines Wildunfalls ist nicht zu unterschätzen: Laut ADAC kollidiert alle zweieinhalb Minuten ein Reh, Wildschwein oder Hirsch in Deutschland mit einem Fahrzeug – die Folge sind jährlich dutzende Tote, tausende Verletzte und rund eine halbe Milliarde Euro Sachschaden. Für Autofahrer heißt die Dämmerungszeit ab sofort wieder: wachsam sein. Besonders dort, wo die Wildwechselschilder stehen. 

    So lässt sich ein Wildunfall vermeiden 

    Am wichtigsten ist laut ADAC natürlich eine vorausschauende Fahrweise mit reduzierter Geschwindigkeit. Auch sollte man ausreichend Abstand zu seinem Vordermann halten. Wer an kritischen Stellen statt mit 80 mit 60 km/h unterwegs ist, verkürze seinen Bremsweg um rund 20 Meter und habe damit deutlich bessere Chancen, sein Fahrzeug noch rechtzeitig zum Stehen zu bekommen, erklärt ADAC-Verkehrsexperte Herbert Fuss. Sobald ein Tier am Straßenrand auftaucht solle man das Tempo zusätzlich reduzieren. Steht das Wild bereits auf der Straße, so sollte versucht werden das Tier durch lautes Hupen zu vertreiben – ein Aufblenden der Scheinwerfer bewirkt das Gegenteil. Das grelle Licht nimmt den Tieren die Orientierung und sie bleiben einfach stehen, anstatt weiterzulaufen.  

    Wie man sich bei einem Wildunfall verhalten sollte 

    Ganz wichtig: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und die Unfallstelle absichern. Danach sollte auch ohne Verletzte die Polizei oder ein Jagdpächter verständigt werden.  Diese können nach einer Wildschadenbescheinigung gefragt werden, die zur Schadenregulierung mit der Kfz-Versicherung benötigt wird. Wichtig sei aber außerdem, dass angefahrenes Wild niemals vom Unfallort entfernt werden darf. Damit handelt man sich im schlimmsten Fall eine Anzeige wegen Wilderei ein, weiß Fuss.  

    Die Schadensregulierung 

    Eine Teilkasko-Versicherung ersetzt in der Regel etwaige Schäden am Fahrzeug, die durch einen Unfall mit Haarwild entstanden sind. Das hat den Vorteil, dass die Versicherungsprämie nicht steigt. Zum Haarwild gehören beispielsweise Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs oder Hase. Unfälle mit Vögeln sind jedoch nicht bei allen Versicherungen über die Teilkasko abgesichert. Hier greife dann gegebenenfalls die Vollkaskoversicherung. Weiterführende Informationen finden sich außerdem auf der Website des ADAC.  

    Quelle und Bild: ADAC Mittelrhein e.V.  

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