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Was gilt für das 9-Euro-Ticket im VRM-Gebiet?

Region | 04.05.2022 | (cm). Für nur neun Euro im Monat den Nahverkehr nutzen: das verspricht das im Rahmen eines Entlastungspaketes der Bundesregierung eingeführte „9-Euro-Ticket“. Ziel sei es, die Bürger angesichts hoher Spritpreise zu entlasten. Jetzt hat der Verkehrsverbund Rhein-Mosel GmbH erklärt, was das für die Menschen in der Region bedeutet. Demnach können Kunden das 9-Euro-Ticket voraussichtlich an Fahrkartenautomaten, in den Bussen, den Verkaufsstellen und Kundenzentren sowie als Handy-Ticket in der DB-App „Navigator“ gekauft werden. Es handelt sich um ein persönliches Ticket, welches nicht übertragbar ist. Ein Umtausch oder eine Erstattung sind demnach nicht möglich.

Inhaber von Schülerjahreskarten, Kindergartenfahrausweisen und Semestertickets, Abonnenten und Jobticketkunden können ihren vorhandenen Fahrschein nutzen. Es wird kein separates Ticket ausgehändigt. Alle zuvor aufgezählten Tickets werden bundesweit anerkannt. Die Verrechnung der 9 Euro bzw. des Differenzbetrages erfolgt über die Abo-Verwaltung des betreuenden Unternehmens. Aufpassen müssen die Inhaber von Abos, Jobtickets und Monatskarten laut VRM jedoch bei ggf. bestehenden Mitnahmeregelungen – denn diese gelten immer nur innerhalb des jeweiligen Tarifgebietes und nicht bundesweit. Bedeutet konkret, dass bestehende VRM-Mitnahmeregelungen tatsächlich nur im VRM gelten. Die zeitliche Beschränkung, z.B. der 9-Uhr-Monatskarte im Abo, hingegen entfällt, auch bei deutschlandweiter Nutzung.

Sie würden die Einführung des 9-Euro-Tickets ausdrücklich begrüßen. Es biete sich den Kunden die einmalige Chance, den vorhandenen Nahverkehr in der Region ausgiebig zu testen, erklärt VRM-Geschäftsführer Stephan Pauly.

Nach derzeitigem Stand soll es das „9-Euro-Ticket“ jeweils für die Monate Juni, Juli und August 2022 geben. Der Preis je Kalendermonat beträgt 9 Euro. Gültig ist das 9-Euro-Ticket deutschlandweit in allen Verkehrsverbünden und im Nahverkehr in der 2. Klasse. Es gilt nicht im Fernverkehr, also im IC, EC oder ICE.

Die letzten Details der Umsetzung stehen allerdings erst nach dem Beschluss des Entlastungspaketes im Bundesrat am 20.5.2022 fest.

Quelle: PM Verkehrsverbund Rhein-Mosel GmbH