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gescheitert

    Bad Ems | 20. November 2023 | (ww). Der Streit um den Tourismusbeitrag in Bad Ems ist endgültig beendet, die Klage einer Hotelbetreiberin gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts aus dem Juli jetzt bestätigt, die Klage abgewiesen und keine Berufung zugelassen.

    Der Tourismusbeitrag für die als Hotelinhaberin beitragspflichtige Klägerin sei auch der Höhe nach rechtmäßig festgesetzt worden, so die Koblenzer Richter. Die Stadt habe den Beitrag korrekt kalkuliert und zutreffend auch ihren Mitgliedsbeitrag an den TBEN in voller Höhe als beitragsfähig angesehen. Aus dem Satzungszweck dieses Vereins ergebe sich, dass der Fokus der Vereinsarbeit eindeutig auf der Tourismuswerbung liege, die auch der Beklagten zu Gute komme. Das widerum hatte die Klägerin bezweifelt. Ohne Relevanz für die Rechtmäßigkeit der Tourismusbeitragssatzung der Beklagten sei, ob die Beklagte – wie die Klägerin vorgetragen hatte– einige Beitragspflichtige nicht zu Beiträgen heranziehe. Auch im Hinblick auf die eigene Beitragspflicht könne die Klägerin daraus keine Vorteile ziehen. Würden nicht alle nach der Satzung Abgabepflichtigen zum Tourismusbeitrag herangezogen, könne ein Herangezogener daraus trotz Vorliegens einer objektiven Rechtsverletzung grundsätzlich keine subjektiven Rechte beanspruchen. Dies liefe auf eine „Gleichheit im Unrecht“ heraus. Schließlich unterliege der Verein Touristik BadEms-Nassau e.V. (TBEN) selbst nicht der Tourismusbeitragspflicht, weil er sich zwar wirtschaftlich betätige, diese Betätigungen aber der Tourismuswerbung dienten. Die Klägerin hatte behauptet, die  TBEN sei selbst ein beitragspflichtiges, wirtschaftliches Unternehmen. (Quelle: Pressemitteilung Verwaltungsgericht Koblenz 17/2023)

    Das Oberverwaltungsgericht hat sich ausführlich mit den Entscheidungsgründen des Verwaltungsgerichts befasst und dessen Rechtsauffassung vollumfänglich bestätigt und eine Berufung gegen das Urteil nicht zugelassen.

    Foto: 2541163 pixabay

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