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    Hunsrück | 10. Oktober 2022 | (cm). Niederlage für die Deutsche Bahn: der Konzern muss die Hunsrückquerbahn zwischen Stromberg und Büchenbeuren instand setzen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden und damit eine Klage der Deutschen Bahn gegen Anordnungen des Eisenbahn-Bundesamtes größtenteils abgewiesen.

    Nach Angaben des Gerichts hatte das Bundesverwaltungsgericht 2007 in seinem Urteil bereits entschieden, dass die Deutsche Bahn zur Instandhaltung der 45 km langen Eisenbahnstrecke zwischen Stromberg und Büchenbeuren verpflichtet ist. Im Februar 2020 habe dann ein anderes Eisenbahnverkehrsunternehmen konkreten Bedarf an der Strecke ab Ende 2021 angemeldet und erklärt, dass ihm während der fehlenden Betriebsbereitschaft der Strecke jährlich 1,5 Mio. Euro Umsatzeinbußen drohten. Daraufhin habe das Eisenbahn-Bundesamt die Deutsche Bahn unter anderem aufgefordert die Strecke bis zum 4. Juli 2022 wieder so fit zu machen, dass ein Zugverkehr möglich sei, hieß es. Über die Umsetzung der Maßnahme und den Baufortschritt sollte die Deutsche Bahn den Forderungen zufolge monatlich berichten. Andernfalls drohte das Eisenbahn-Bundesamt ein Zwangsgeld an, sollten diese Vorgaben nicht erfüllt werden. Dagegen hatte die Deutsche Bahn geklagt. Die Koblenzer Richter schmetterten die Klage jedoch größtenteils ab. Recht gaben sie der Deutschen Bahn jedoch in Bezug auf die angedrohte Geldstrafe, sollte die Deutsche Bahn die Strecke nicht fristgerecht instand setzen.  Nach Angaben des Koblenzer Verwaltungsgerichtes hat das Eisenbahn-Bundesamt die Frist zu kurz bemessen. Unter anderem sei nicht beachtet worden, dass eine EU-weite Ausschreibung länger dauerte und ggfs. naturschutzrelevante Genehmigungen eingeholt werden müssten, was ebenfalls Zeit in Anspruch nehme. Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig.

    Quelle: PM Verwaltungsgericht Koblenz

    Symbolbild Pixabay

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