Klotten / Koblenz | 8. August 2022 | (ww). Am Nachmittag des 6. August kam es im “Klotti-Park” zu einem tödlcihen Unglücksfall. Eine 57 Jahre alte Frau aus dem Saarland stürzte aus etwa acht Metern Höhe aus der Achterbahn und verstarb noch an der Unfallstelle.
Die Staatsanwaltschaft hat nun im Rahmen eines Todesermittlungsverfahren festzustellen, ob ihr Tod Folge eines Verschuldens Dritter war. Dazu wird sie bei dem Amtsgericht – Ermittlungsrichterin – in Koblenz die Anordnung einer Obduktion der Verstorbenen beantragen. Diese soll zeitnah stattfinden. Auch wird im Auftrag der Staatsanwaltschaft ein Gutachter die Achterbahn und den Wagen, den die Verstorbene benutzt hat, auf mögliche Ursachen für das Unglück untersuchen. Beabsichtigt ist weiterhin, Genehmigungs- und Prüfunterlagen von Aufsichtsbehörden beizuziehen. Darüber hinaus ist die Polizei beauftragt worden, Zeugen festzustellen und zu vernehmen, die Angaben zu dem Unglücksgeschehen machen können. Weitergehende Erkenntnisse liegen der Staatsanwaltschaft bisher nicht vor, so dass ergänzende Mitteilungen derzeit nicht möglich sind.
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Koblenz von heute
Rechtlicher Hinweis:
Ein Todesermittlungsverfahren ist kein strafprozessuales Ermittlungsverfahren. Es besteht daher derzeit noch kein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten. Das Todesermittlungsverfahren dient als Vorverfahren lediglich dazu festzustellen, ob ein Anfangsverdacht besteht.
Quelle: Staatsanwaltschaft Koblenz
Foto: privat