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    Koblenz/Überregional | 09. Dezember 2022 | (ms). In den vergangenen Jahren war es an Silvester meist ruhig. Die sonst üblichen großen Silvesterfeuerwerke blieben wegen der Corona-Pandemie meist aus. Für viele gehört zu einem gelungenen Jahreswechsel das Feuerwerk samt Raketen und Böllern jedoch fest zur Tradition. Doch auch in diesem Jahr ist dabei wieder besondere Vorsicht geboten – und das nicht erst bei der Verwendung der Feuerwerkskörper, sondern bereits beim Kauf. Wie das Hauptzollamt Koblenz mitteilt, werden insbesondere an den Tagen vor Silvester Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mit mangelnder Verarbeitung angeboten und verkauft. Die Verwendung solcher Raketen oder Böller kann im schlimmsten Fall lebensgefährliche Folgen haben und das nicht nur für die Menschen, die die Lunte anzünden. Die Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar, weshalb auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen sei, heißt es von Seiten des Zolls. So würde auch bei einer gefälschten CE-Kennzeichnung stets ein Strafverfahren eingeleitet und die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt oder sichergestellt. Gepanschtes Feuerwerk sei äußerst gefährlich und könne mit extremen Risiken verbunden sein. Selbst bei vorsichtiger Verwendung könnten diese Feuerwerkskörper zu schlimmen Verletzungen, wie Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht oder Verätzungen führen, so Thomas Molitor, Pressesprecher des Hauptzollamts Koblenz. 

    Quelle: Hauptzollamt Koblenz 

    Symbolbild – Pixabay 

     

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