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    Koblenz/Neuwied | 17. Oktober 2023 | (ww). Am Donnerstagabend, 12. Oktober, verdichteten sich bei der Polizei Neuwied im Rahmen eines Einsatzes in der Rheinstraße sukzessive Hinweise auf das Herstellen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in einem Hallenkomplex in einem Industriegebiet. Bei den Durchsuchungen fand die Polizei diverse Chemikalien, die zur Herstellung von synthetischen Drogen benutzt werden. Aufgrund der unklaren Gefahrenlage und möglicher Explosionsgefahr wurde gegen 23 Uhr der Gefahrstoffzug der Feuerwehr Neuwied hinzualarmiert. 56aktuell lagen konkrete Hinweise auf diesen sehr speziellen Feuerwehreinsatz vor. In Absprache mit der Polizei wurde bis jetzt aus ermittlungstaktischen Gründen auf eine Berichterstattung verzichtet und die nun erfolgte offizielle Pressemitteilung abgewartet.

    Noch in der Nacht wurden die Ermittlungen durch die Kriminalinspektion Neuwied aufgenommen. Hierbei erhärtete sich der dringende Tatverdacht gegen drei Beschuldigte. Die Männer konnten wenig später festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt werden. Gegen alle drei wurde Haftbefehl erlassen.

    Die Staatsanwaltschaft Koblenz ergänzt auf Anfrage:

    Konkret wurde ein Sprinter gefunden, der unter anderem mit Chemikalienbehältern beladen war. Weiterhin trat unter einem Garagentor der angrenzenden Lagerhalle Flüssigkeit aus, die positiv auf Amphetamin getestet wurde. Im Rahmen der anschließenden Durchsuchungsmaßnahmen, die auch in den Wohnungen der Tatverdächtigen vollzogen wurden, wurden Betäubungsmittel in Gestalt von Amphetaminbase (Amphetaminöl) und Amphetaminpaste sichergestellt.

    Gegen drei Beschuldigte im Alter von 47, 36 und 21 Jahren erließ das Amtsgericht Koblenz auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz jeweils einen Haftbefehl, der ihnen die gemeinschaftlich begangene unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) zur Last legt. Gegen einen der drei Beschuldigten besteht auf Grund der vollzogenen Wohnungsdurchsuchung überdies der dringende Verdacht des bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG).

    Die Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft seit dem 14.10. bzw. dem 15.10.2023.

    Quelle: Polizeipräsidium Koblenz, übermittelt durch news aktuell und Ergänzung der Staatsanwaltschaft Koblenz

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