Neuwied | 04. März 2023 | (ms). In dem Fall des Mannes aus Neuwied, der im vergangenen September seine Mutter zunächst durch brutale Gewalt getötet und im Anschluss das gemeinsame Haus angezündet haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Koblenz nun die Unterbringung des 28-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. In der Nacht vom 08. September 2022 soll der Beschuldigte seine 54-jährige Mutter mit einem Beil sowie einem Messer attackiert und vorsätzlich durch massive Gewalteinwirkung gegen Kopf und Oberkörper getötet haben. Bei dem anschließend im Haus gelegten Feuer entstand ein Sachschaden von etwa 100.000 Euro. Bereits vor seiner mutmaßlichen Tat soll der Mann außerdem vorsätzlich einen vor der Polizeiinspektion Neuwied geparkten Polizeiwagen gerammt und schwer beschädigt haben, sodass auch hier ein Sachschaden in Höhe von über 30.000 Euro entstand. Bei der anschließenden polizeilichen Maßnahme soll der Beschuldigte zwei Polizeibeamte beleidigt und ihnen gegenüber Widerstand geleistet haben. Wegen eines vorläufigen Gutachtens eines psychiatrischen Sachverständigen geht die Staatsanwaltschaft derzeit davon aus, dass der Mann zur Tatzeit schuldunfähig war. Auf Grundlage dieses Berichts hatte das Amtsgericht Koblenz bereits im vergangenen Jahr die einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, weshalb er sich seitdem nicht in der zunächst angeordneten Untersuchungshaft, sondern in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung befindet. Wann die Hauptverhandlung in dem Fall ansteht, ist derzeit noch nicht sicher. Das Landgericht Koblenz muss hierfür noch einen Termin bestimmen. Der Antrag der Staatsanwaltschaft dient nun dazu, dass der Beschuldigte in ein sogenanntes Sicherungsverfahren gelangt, bis das Landgericht über den Fall entschieden hat. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Durchführung eines Sicherungsverfahrens, wenn sie aufgrund der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass der Nachweis einer Tat in einer gerichtlichen Hauptverhandlung zwar wahrscheinlich zu führen, der Beschuldigte zur Tatzeit jedoch schuldunfähig gewesen und daher die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu erwarten ist.
Quelle: Staatsanwaltschaft Koblenz
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