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    Neuiwed | 27. Dezember 2023 | (ww). Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt wegen des Verdachts des Totschlags ein Ermittlungsverfahren gegen einen 34-jährigen italienischen Staatsangehörigen. Ihm wird zur Last gelegt, am Abend des 22. Dezember seine frühere Lebensgefährtin, eine 48 Jahre alt gewordene Deutsche, in der gemeinsamen Wohnung in Neuwied mit einem Hammer und einem Messer angegriffen und sie dabei so massiv verletzt zu haben, dass sie kurz darauf verstarb. Anschließend alarmierte der Beschuldigte selbst die Rettungskräfte, die nach ihrem Eintreffen in der Wohnung den Leichnam der Frau aufgefunden haben.

    Der Beschuldigte hat die Tat gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten eingeräumt. Er wurde am Tatort festgenommen und am 23. Dezember der zuständigen Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Koblenz vorgeführt, die wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags und wegen Fluchtgefahr sowie Schwerkriminalität Haftbefehl erlassen hat. Er befindet sich in Untersuchungshaft in einer Vollzugsanstalt.

    Der genaue Ablauf und das Motiv der Tat sind Gegenstand weiterer Ermittlungen, in deren Verlauf auch zu prüfen sein wird, ob der Beschuldigte zur Tatzeit voll schuldfähig war und ob die Tat möglicherweise als Mord zu qualifizieren ist.

    Rechtliche Hinweise:

    Wegen Totschlags macht sich strafbar, wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein.

    Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient allein der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen den Verhafteten bereits ein Tatnachweis geführt ist oder zu führen sein wird. Für den Beschuldigten gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung.

    Quelle: PM Staatsanwaltschaft

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