Ahrtal (ms). Nach der Flutkatastrophe im vergangenen Jahr ist auch weiterhin Weinbau im Ahrtal möglich. Laut der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord müssen sich die Winzer teilweise allerdings an neue Vorgaben halten. Demnach gibt es künftig besonders in den Gemarkungen Mayschoß, Rech und Dernau Einschränkungen für die Wiederbestockung der Rebflächen. Dort besteht die Vorgabe, dass in Teilbereichen entlang der Ahr die Neuausrichtung der Rebanlagen in Längszeilung – also parallel zum Gewässerverlauf – und mit einem größeren Zeilenabstand stattfindet. Auf rund 10 Hektar der ursprünglichen Weinbaufläche ist hingegen künftig keine Anlage von Kulturen mehr möglich. Bereits zum zurückliegenden Jahreswechsel hatte das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz zwei Flurbereinigungsverfahren für den Wiederaufbau von Rebflächen an der Ahr vorzeitig freigegeben. Im Idealfall könnte der Wiederaufbau zerstörter Rebflächen nach Abschluss der Verfahren ab der Pflanzperiode 2023 beginnen und den Winzern somit die Chance auf eine schnellstmögliche Weinlese in den Folgejahren ermöglichen.
Foto: SGD Nord