Adenau / Nürburgring | 4. Oktober 2024 | (ww). Heute führten Beamte der Polizeiinspektion Adenau im Stadtgebiet Adenau, sowie auf den Zufahrtsstraßen rund um den Nürburgring, anlässlich des “Green Hell Driving Days”, zielgerichtete Kontrollen von Rasern und Posern durch. Hierbei wurden auch zivile Streifen eingesetzt. Es wurden zahlreiche Verwarnungsgelder erhoben. Zudem wurden mehrere Bußgeldverfahren wegen diverser Verstöße, u.a. Erlöschen der Betriebserlaubnis bzw. nicht vorschriftsmäßigen Fahrzeugen oder wegen Verursachen unnötigen Lärms eingeleitet. Bei einigen Verstößen erhalten zudem die zuständigen Führerscheinstellen Mitteilungen über das disziplinlose/ verkehrsfremde Verhalten der jeweiligen Fahrer.
Ins Visier genommen wurden hauptsächlich Fahrzeuge, welche technisch illegal verändert wurden, insbesondere auch die sogenannten “Auto-Poser”. Viele Veränderungen sind im Straßenverkehr nicht zulässig. Leistungen werden gesteigert, Fahrzeuge optisch verändert oder die Abgasanlagen manipuliert, was sich nachteilig auf das Lärmverhalten der Fahrzeuge auswirkt. Gerade erhöhter Lärm belastet die Menschen in der Region rund um den Nürburgring. Was viele nicht bedenken ist, dass durch die Veränderungen auch Gefahren entstehen können. Sowohl für den jeweiligen Fahrzeugführer selbst, bzw. dessen Insassen, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer.
Weiterhin wurden im Rahmen der Kontrollen fünf Personen ein Platzverweis ausgesprochen. Hier handeltet es hauptsächlich um Personen, die an neuralgischen Stellen Verkehrsteilnehmer zu disziplinlosen/ verkehrsfremden Verhalten animierten bzw. sich dort aufhielten. Zudem wurde im Rahmen der Kontrollen ein 30-Jähriger aus Sinzig festgestellt, der ein Auto ohne Führeschein im öffentlichen Straßenverkehr führte. Gegen ihn und den Fahrzeughalter wurde ein Strafverfahren wegen Fahren bzw. Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Des Weiteren wurde eine Geschwindigkeitskontrolle auf der B 412, Höhe Kaltenborn-Jammelshofen, durchgeführt. Hier wurden gegen insgesamt 24 Fahrer ein Verwarn-/Bußgeldverfahren eingeleitet. Ein Fahrer muss neben einem empfindlichen Bußgeld mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Dieser wurde bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h mit 120 km/h gemessen. Die Polizei Adenau appelliert auch hier an alle Verkehrsteilnehmer: Fahren Sie stets vorsichtig und rücksichtsvoll – eine zu hohe Geschwindigkeit ist nach wie vor eine der häufigsten Hauptunfallursachen.
Quelle: Polizeidirektion Mayen, übermittelt durch news aktuell