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    Region | 16. Januar 2024 | (ww). Das rheinland-pfälzische Bildungsminsterium hat eine Pressemitteilung veröffentlicht, wie angesichts des angekündigten Unwetters mit Schnee und Eis morgen in Sachen Unterricht verfahren werden soll. Das Ministerium bewertet die angekündigten extremen Witterungsbedingungen aber unterschiedlich im Bezug auf den „normalen“ Unterricht und die morgen stattfindenden Abiturprüfungen in Englisch. Kurz zusammengefasst bedeutet das: die Schulen entscheiden, ob Unterricht stattfindet, es kann sogar sein, dass es witterungsbedingt noch nicht einmal eine Betreuung angeboten werden kann, wenn Lehrkräfte die Schule nicht erreichen. Es soll großzügig mit Entschuldigungen umgegangen werden. Die Abi-Prüfungen finden aber wie geplant statt, die Schüler hätten sich schließlich „auf den Tag vorbereitet“. Sollten die angehenden Abiturienten sich wegen der Witterungsbedingungen verspäten, so würde das Prüfungsfenster verlängert, die Schulen bleiben länger geöffnet. Offen bleibt, wie sicher gestellt wird, dass alle für verlängerte Prüfungszeiten nötigen Lehrkräfte die Schulen erreichen, während die für die Betreuung nötigen Lehrer eventuell erfolglos mit dem Schnee-Chaos kämpfen werden. Insgesamt bleibt die „Regelung“ durch das Ministerium ähnlich schwammig wie die Anweisung der ADD am vergangenen Montag für die Situation rund um die Proteste der Landwirte.

    Die Pressemeldung des Bildungsministeriums im (leicht gekürzten) Wortlaut:

    Aufgrund der angekündigten Wetterlage ist mit Beeinträchtigungen zu rechnen, die momentan noch nicht konkret abzusehen und zu lokalisieren sind. Es ist daher schwierig, hinsichtlich der Erreichbarkeit einzelner Schulen Prognosen zu stellen, zumal dies von Schulart zu Schulart und Region zu Region unterschiedlich sein wird. Deshalb gilt für den Schulbesuch am Mittwoch dieselbe Regelung wie bei Unwetterwarnungen (es liegen Unwetterwarnungen vor, deswegen erfolgte ja diese Meldung, die Red.): In Abstimmung mit den zuständigen Trägern vor Ort, können die Schulen eigenständig entscheiden, ob es zur Abwehr von möglichen Gefahren notwendig ist, den Unterricht witterungsbedingt nicht stattfinden zu lassen. Eine solche Entscheidung wird den Eltern über die verabredeten Kommunikationswege weitergegeben. Grundsätzlich sollte in diesen Fällen, wenn es möglich und zumutbar ist, eine Notbetreuung gewährleistet werden. Schulen können zudem selbstständig entscheiden, in welcher Form sie ein Angebot für digitalen Unterricht/Hausarbeit bereitstellen.

     

    Falls die Schulen geöffnet sind, die Eltern aber aufgrund der Wetterlage die Kinder nicht in die Schule schicken können bzw. die Schüler (…) die Schule nicht erreichen können, wird eine großzügige Entschuldigungspraxis angewendet, d.h. es wird davon abgesehen, den Tag als Fehltag zu werten. Wichtig ist dabei selbstverständlich, dass die Schüler glaubhaft vermitteln können, dass das Fehlen mit den wetterbedingten Beeinträchtigungen in Zusammenhang steht. Diese Regelung galt bereits (hier fehlt ein „sinngemäß“, weil bei den Protesten natürlich niemand glaubhaft vermitteln musste, dass wetterbedingte Beeinträchtigungen vorlagen, die Red.) im Zuge der Bauern-Demonstrationen und der Streiks im ÖPNV, sodass die Schulen damit umzugehen wissen.

     

    Die zentralen Abiturprüfungen im Fach Englisch werden am Mittwoch grundsätzlich regulär stattfinden. Auch wenn ein Teil der Schüler von der Wetterlage betroffen sein könnte und dies verständlicherweise zusätzlichen Stress zur Folge haben kann, so wäre ein Verschieben der Prüfungstermine (…) nicht verhältnismäßig. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Termine lange feststehen und die Schüler auf diesen Tag hin gelernt und sich vorbereitet haben und gerne ihre Prüfungen zum geplanten Termin ablegen wollen. Sollte es ein Schüler aufgrund einer extremen Wetterlage nicht schaffen, an der Prüfung teilnehmen zu können, gibt es auch für diesen Ausnahmefall Regelungen:

    • Ist absehbar, dass Schüler an diesem Tag verspätet zur Schule kommen, sollten sie sich unmittelbar bei der Schule melden. In diesem Fall kann der Prüfungszeitraum, der regulär um 9 Uhr beginnt, ausnahmsweise verlängert bzw. nach hinten verschoben werden. Die Schulen werden in diesem Fall entsprechend länger geöffnet bleiben.
    • Sollten einzelne Schüler trotz aller Bemühungen keine Möglichkeit finden, an diesem Tag in ihre Schule zu kommen, ist dies ebenfalls der Schule zu melden und nachvollziehbar zu begründen. In diesem Fall wird den betroffenen Schülern eine Nachschreibemöglichkeit eingeräumt, wie es §28 Absatz 2 der Abiturprüfungsordnung allgemein auch für andere Fälle wie zum Beispiel Erkrankung vorsieht.

    Quelle: PM Bildungsminsiterium RLP

    Foto: Pixabay

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