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    Koblenz | 07. September 2022 | (cm). Am Koblenzer Oberlandesgericht beginnt morgen der Prozess gegen ein mutmaßliches Mitglied der Terrormiliz „Islamischer Staat“(IS). Der Vorwurf: die 27-jährige deutsche Staatsangehörige soll laut Anklage zwischen September 2014 und Ende Februar 2019 Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung IS gewesen sein und gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen haben.

    Konkret wirft ihr die Generalstaatsanwaltschaft vor, die Terroristen rund viereinhalb Jahre unter anderem als Versorgerin ihrer Männer unterstützt zu haben. Die Angeklagte sei demnach im September 2014 mit ihrem Bruder, seiner Ehefrau und ihrer damals 14-jährigen Schwester nach Syrien ausgereist, um sich freiwillig dem IS anzuschließen. Die 27-Jährige habe sich entsprechend ihres vorgefassten Entschlusses der Organisations- und Befehlsstruktur des IS sowie dem Willen der Vereinigung unterworfen und sich in diese eingegliedert, so die Anklage. Nachdem die junge Frau im November 2014 zusammen mit ihrer Familie eine Wohnung in Raqqa bezogen und mit weiteren IS-Mitgliedern geteilt haben soll, soll sie im gleichen Monat einen somalischstämmigen Angehörigen der Vereinigung geheiratet haben. Laut Anklage unterstützte die 27-Jährige ihren Ehemann, in dem sie den Haushalt führte. Dadurch sei es ihm möglich gewesen, seiner Tätigkeit für die terroristische Vereinigung nachzugehen. Er sei bei einem Bombenangriff im Januar 2015 gestorben. Im Verlauf des Jahres 2015 brachte die Angeklagte aus dieser Beziehung eine Tochter zur Welt.

    27-Jährige heiratet zwei weitere Male

    Im April 2016 habe die Angeklagte erneut geheiratet, so die Anklage. Ihr zweiter Ehemann sei ebenfalls Kämpfer des IS gewesen. Von diesem habe sich die Angeklagte allerdings nach 10 Tagen wieder scheiden lassen. Spätestens im Juli 2016 habe die Angeklagte ein drittes Mal geheiratet. Ihr Ehemann sei ebenfalls Angehöriger des IS gewesen, jedoch kurze Zeit nach der Eheschließung infolge von Kampfhandlungen verstorben. Aus dieser Ehe habe die Angeklagte im August einen Sohn zur Welt gebracht, der wenige Tage nach der Geburt gestorben sei.

    Nach der Räumung der Stadt Raqqa im Herbst 2017 soll sich die Angeklagte mit weiteren verbliebenen Angehörigen des IS in die noch von der Terrormiliz gehaltenen Gebiete in Syrien zurückgezogen haben. Februar 2019 sei sie dann im Zuge von Gefechten von kurdischen Kräften aufgegriffen und in einem Lager in der Nähe der Stadt Hassaka inhaftiert gewesen, so die Anklage.

    IS soll Angeklagte unterstützt haben

    Durch die Erbringung von Haushaltstätigkeiten und die Versorgung der Ehemänner während ihrer Aufenthalte zu Hause, habe die 27-Jährige dafür gesorgt, dass ihre Ehemänner die terroristische Vereinigung unterstützen und ihren Beitrag leisten können. Unter anderem dafür hätten die Angeklagte und ihr jeweiliger Ehemann von der Vereinigung monatliche Unterstützungsleistungen in Höhe von etwa 50 Dollar erhalten. 30 weitere Dollar habe es durch die Geburt ihres Kindes gegeben. Der IS habe zudem die Beteiligung der Angeklagten honoriert, indem er sie nach dem Tod der jeweiligen Ehemänner an der üblichen Witwenversorgung des Islamischen Staats habe teilhaben lassen.

    Laut Anklage habe die 27-Jährige ihre Eingliederung in die Vereinigung auch nach außen dokumentiert. So habe sie von Syrien aus die Ideologie des IS verbreitet. Außerdem habe sie zur Ausreise in das vom IS ausgerufene Kalifat aufgefordert, das Leben und die Versorgungslage in den vom IS kontrollierten Gebieten angepriesen, die Gräueltaten des IS gerechtfertigt und die Tötung der „Ungläubigen“ gefordert.

    Quelle: PM Oberlandesgericht Koblenz

    Symbolbild Pixabay

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