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    Montabaur | 10. Oktober 2024 | (ww). Stadt und Verbandsgemeinde (VG) Montabaur unterstützen die Erweiterung des Factory Outlet Centers (FOC) in Montabaur. Die Verkaufsfläche soll auf 19.800 Quadratmeter erhöht und damit nahezu verdoppelt werden. Nach Grundsatzbeschlüssen in den Jahre 2019 und 2021 haben die Räte jetzt mit großen Mehrheiten die Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans (Stadt) und zur Änderung des Flächennutzungsplans (VG) beschlossen. Damit soll Planungsrecht für die geplante Erweiterung des FOCs geschaffen werden. Voraussetzungen dafür sind der raumordnerische Entscheid der SGD Nord sowie der Zielabweichungsbescheid, die im Juli ergangen sind. Dabei wurden zwar Auflagen gemacht, aber keine grundsätzlichen Einwände gegen das Vorhaben genannt – grünes Licht für die nächsten Schritte.

    Die Vorgeschichte
    Im Sommer 2015 wurde das FOC in Montabaur mit einer Verkaufsfläche von 10.000 Quadratmetern und einem Sortiment, das auf FOC-typische Waren wie Vorjahres- und Auslaufmodelle sowie Überschussproduktion beschränkt ist, eröffnet. 2019 trat der Eigentümer, die Fashion Outlet Grundbesitz GmbH & Co. KG, an die Stadt mit dem Anliegen heran, das FOC auf rund 21.800 Quadratmeter Verkaufsfläche zu erweitern. Das FOC in Montabaur zählt bislang zu den kleinsten seiner Art in Deutschland und Europa und wäre ohne eine Erweiterung auf Dauer nicht wettbewerbsfähig. Auch nach der vorgesehenen Erweiterung wird es noch zu den kleinen FOCs in Deutschland gehören. Die Gremien von Stadt und VG begrüßten das Vorhaben und sagten zu, Planungsrecht schaffen zu wollen. Die ersten Grundsatzbeschlüsse dazu wurden parallel auf beiden Ebenen in den Jahren 2019 und 2021 gefasst.

    Das Raumordnungsverfahren
    Bauvorhaben wie die Erweiterung des FOCs müssen mit den Zielen der übergeordneten Raumordnung und Landesplanung übereinstimmen. Das Vorhaben wurde deshalb zunächst im einem Verwaltungsverfahren geprüft, das die SGD Nord im Auftrag der Landesregierung und auf Antrag der Investoren (Fashion Outlet Grundbesitz) durchgeführt hat. Darin wurden unter anderem die Auswirkungen auf die benachbarten Kommunen in der Region untersucht. Im Verlauf des Verfahrens haben die Investoren ihre Planung angepasst und gehen nunmehr von einer Erweiterung der Verkaufsfläche auf „nur“ 19.8000 Quadratmeter aus, vorgesehen waren anfangs 21.800 Quadratmeter. Außerdem wurden Sortimentsgruppen wie Bekleidung, Sportbekleidung, Schuhe und Lederwaren bestimmt und jeweils Obergrenzen für die Verkaufsflächen definiert. Unter diesen Voraussetzungen, so die SGD Nord, sei das Vorhaben mit den Zielen der Raumordnung, insbesondere mit den landesplanerischen Zielen (LEP IV, Ziele 49 sowie 57-61) vereinbar. „Nach ausgiebiger Prüfung und Abwägung kamen wir auf Basis verschiedener Gutachten … zu dem Ergebnis, dass durch die beantragte Erweiterung keine rechtlich relevanten negativen Auswirkungen auf die umliegenden Kommunen zu erwarten sind und somit der Verkaufsflächenerweiterung unter bestimmten Auflagen zuzustimmen ist“, wird SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis in einer Pressemitteilung Ende Juli zitiert.

    Die Bauleitplanung – nächste Schritte
    Nachdem die Landes- und Regionalplanungsebene grünes Licht für das Vorhaben gegeben hat, können nun Stadt und VG in ihre Bauleitverfahren einsteigen. Beide Verfahren werden parallel durchgeführt, zumal sie weitgehend auf den gleichen Gutachten und Plänen basieren. Kernstück des Verfahrens ist die so genannte Umweltprüfung. Dabei wird untersucht, ob und inwieweit die Lebensräume von Menschen, Tieren, Pflanzen sowie Schutzgüter wie Boden, Grundwasser, Klima und Lufthygiene, Landschaftsbild und Erholungswert durch das Bauvorhaben berührt werden könnten. Alle diese Aspekte werden in den Verfahren untersucht und von den jeweiligen Räten abgewogen. Grundlage hierfür sind eine Vielzahl von Fachgutachten. Ein Teil der bereits vorliegenden Gutachten aus dem raumordnerischen Verfahren wird nun aktualisiert und/oder erweitert, insbesondere beim Verkehr und zum Einzelhandel. Das Areal ist 10,4 Hektar groß und damit etwa 10% größer als bisher. „Das Gebiet ist ja schon weitgehend bebaut mit FOC und Parkplatz. Es werden kaum zusätzliche Flächen versiegelt“, so Stadtbürgermeisterin Melanie Leicher bei den Beratungen im Stadtrat.

    Der Bebauungsplan
    Um auf Gemeinde-Ebene Baurecht zu schaffen, muss die Stadt Montabaur einen Bebauungsplan (B-Plan) für das Areal aufstellen. Den Einstieg in dieses Verfahren hat der Stadtrat jetzt einstimmig (bei zwei Enthaltungen) beschlossen. Der Stadtrat sieht im Thema Verkehr einen wichtigen Schwerpunkt, denn ein größeres FOC wird auch mehr Besucher anlocken und damit mehr Verkehr verursachen. Es wurde bereits 2019 ein Verkehrsgutachten erstellt, das nun aktualisiert wird. Sobald die Ergebnisse vorliegen wird der Stadtrat darüber beraten und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen beschließen. Weitere Themen, die auch auf der Ebene der Stadt behandelt werden, sind beispielsweise der Einzelhandel und die Sortimentsabgrenzung, Richtlinien für Gebäude, touristische Aspekte und Auswirkungen auf das Landschaftsbild, zum Beispiel die freie Sicht auf Schloss Montabaur.

    Der Flächennutzungsplan
    In der vorbereitenden Bauleitplanung will die VG nun ihren Flächennutzungsplan (FNP) anpassen, um Planungsrecht für das Vorhaben zu schaffen. Im 20. Änderungsverfahren, das jetzt eingeleitet wurde, soll die Darstellung im Flächennutzungsplan angepasst und das gesamte Areal als Sondergebiet „FOC“ ausgewiesen werden. Der FNP und der B-Plan müssen immer aufeinander abgestimmt sein, so wird Rechtssicherheit für das Bauvorhaben geschaffen. Kritische Punkte müssten im Änderungsverfahren geklärt und die notwendigen Abwägungen getroffen werden, so Bürgermeister Ulrich Richter-Hopprich. Allerdings müsse sich der VG-Rat auf die Fragen beschränken, die in seiner Zuständigkeit liegen; dazu gehört nicht der Verkehr. Der VG-Rat stimmte der Einleitung des Verfahrens bei vier Gegenstimmen und zwei Enthaltungen zu.

    Die geplante Erweiterung
    In der Sitzung des Stadtrats stellte Architekt Werner Graf von Graf + Graf Architekten die aktuellen Pläne für die Erweiterung vor. Danach sollen auf beiden Seiten der Straße Allmannshausen (K82) neue Gebäude entstehen, eines direkt angrenzend an die bestehende Bebauung, insgesamt drei Baukörper auf der anderen Straßenseite, also dort, wo heute der Parkplatz ist. Dieser bleibt teilweise bestehen und wird nach Süden hin auf eine bislang unbebaute Fläche (Richtung Kesselwiese) erweitert. Die kleine Kapelle, die sich dort befindet, wird erhalten. Zusätzlich wird ein fünfgeschossiges Parkhaus parallel zur ICE-Trasse am nordöstlichen Rand des Geländes gebaut. Beim Parkhaus sollen Dachfläche und Fassade begrünt werden, bei den übrigen Gebäuden die Dachflächen. Die neuen Gebäude werden, wie im Bestand auch, im Erdgeschoss Platz bieten für die Ladenlokale und Gastronomie, in der Obergeschossen werden Büros entstehen. Zwischen der ICE-Trasse und den neuen Gebäuden ist eine neue Lieferzufahrt vorgesehen, die von der K82 abzweigt. Die Fußgängerbrücke über die K82 wird nicht verändert. Die Bauarbeiten sollen beginnen, sobald Planungs- sowie Baurecht vorliegt und etwa zwei Jahre dauern.

    Bild: Die Grafik zeigt aus der Vogelperspektive, wie der neue Teil des FOCs aussehen soll (Bild: Stadt Montabaur / Graf und Graf Architekten)

    Quelle: PM VG Montabaur

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