Bad Breisig (ms). Ein freilaufender Hund hat in Bad Breisig, in der Nähe des Waldguts Rheineck, ein Reh tot gebissen. Von dem Herrchen und dem scheinend aggressiven Hund fehlt jedoch jede Spur. Wegen des Vorfalls wendete sich die Verbandsgemeindeverwaltung jüngst mit einem Appell an alle Bad Breisiger Hundehalter und Hundehalterinnen. Weil es leider immer wieder geschieht, dass freilaufende Hunde Menschen, vor allem Kinder, andere Hunde, Weidevieh oder Wild anfallen und verletzen, sei die Leinenpflicht enorm wichtig. Ohne Begleitung einer Person dürfen Hunde nicht frei umherlaufen. Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Hunde auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen an der Leine geführt werden. In Grün- und Erholungsanlagen dürfen Hunde nicht frei umherlaufen. Auf Kinderspielplätze und Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden. In der freien Landschaft dürfen Hunde auf öffentlichen und privaten Wegen und Pfaden, auf Wegrändern, auf Brachflächen sowie auf anderen landwirtschaftlich nicht genutzten Flächen unangeleint laufen; sie müssen dann aber zu jeder Zeit durch Zuruf ihres Halters/Hundeführers unter Kontrolle zu bringen sein. Falls dies nicht der Fall ist, müssen die Tiere angeleint werden. Dem toten Reh in Bad Breisig hilft dieser Hinweis jedoch nicht mehr. Nach dem rheinland-pfälzischen Jagdgesetz droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 €, wenn ein Wildtier zu Schaden gekommen ist. Zusätzlich prüft das Ordnungsamt im Einzelfall Maßnahmen nach der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden wie Maulkorb- und Leinenzwang bis hin zur Tötung des Hundes. In dem geschilderten Fall bittet die Verbandgemeinde um sachdienliche Hinweise zu dem Hundehalter samt Hund.
Bild – VG Bad Breisig