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    Koblenz| 14. März 2023 | (ms). In der vergangenen Woche hat der Zoll eine bundesweite Kontrolle mit dem Schwerpunkt auf Schwarzarbeit und die Einhaltung des Mindestlohns durchgeführt. Dabei war auch das Hauptzollamt Koblenz mit insgesamt 97 Zöllnerinnen und Zöllnern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) involviert. Insgesamt wurden dabei 160 Arbeitgeber geprüft und vor Ort mehr als 400 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu ihrer Beschäftigung befragt. Die bisherige Bilanz der Maßnahme: In insgesamt 42 Fällen gab es Beanstandungen, die eine weitere Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erforderlich machen. Außerdem wurden in 15 dieser Fälle bereits vor Ort ein Ermittlungsverfahren eingeleitet – dabei handele es sich um den Verdacht des illegalen Aufenthalts oder den Verdacht der ungenehmigten Ausübung einer Beschäftigung. In Folge der Überprüfungen werden nun umfangreiche Nachermittlungen in die Wege geleitet, bei denen die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12 Euro brutto pro Stunde. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind aus diesem Grund unwirksam und werden bei Bekanntwerden entsprechend geahndet. Im vergangenen Jahr leitete das Hauptzollamt Koblenz fast achtzig Verfahren wegen Verstoßes gegen den Mindestlohn gegen Arbeitgeber ein. Auch im laufenden Jahr liegt der Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf den Mindestarbeitsbedingungen der Unternehmen und den organisierten Formen von Schwarzarbeit. Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern. 

    Quelle: Hauptzollamt Koblenz 

    Bild: Symbolbild von Zoll Deutschland 

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